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Unaufhaltsamer Rückgang des Italienischunterrichts an den Gymnasien der Deutsch- und der Westschweiz und Passivität des Bundes. Wäre es nicht an der Zeit zu handeln?

22.4366 · Interpellation · 2022-12-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat die Ergebnisse der Zusatzbefragung zum Italienischangebot an den Gymnasien veröffentlicht, die durchgeführt wurde als Ergänzung zur Befragung von 2020 betreffend die Umsetzung der EDK-Empfehlungen von März 2015 zur Förderung der Landessprache Italienisch an den Schweizer Gymnasien. Die Zahlen zeigen insbesondere, dass 81,7 Prozent der in die Erhebung eingeflossenen Gymnasien (107 von 131) im Berichtsjahr 2021/22 Italienisch als Grundlagenfach angeboten haben. Hingegen bestand bei 18,3 Prozent der Gymnasien ein solches Angebot weder an der eigenen Schule noch in Zusammenarbeit mit einer Partnerschule. Dieser Prozentsatz betrifft 24 Gymnasien in der Deutschschweiz, die damit die Vorgaben der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV) nicht einhalten. Konkret halten von den 91 Deutschschweizer Gymnasien (ohne Graubünden) 24 die Verordnung nicht ein, was den Prozentsatz der "Illegalität" auf 26,3 Prozent ansteigen lässt.

1. Hat der Bundesrat Kenntnis von der EDK-Befragung? Wie beurteilt er sie?

2. Wenn ein Gymnasium die MAV nicht einhält, sind die ausgestellten Maturitätsausweise dann trotzdem schweizerisch anerkannt?

3. Wer ist dafür zuständig, zu überprüfen, ob ein Kanton oder ein Gymnasium die MAV einhält: der Bund, die EDK oder die Schweizerische Maturitätskommission?

4. Haben die für die Überprüfung zuständigen Institutionen davon Kenntnis, dass verschiedene Deutschschweizer Gymnasien die MAV seit Jahren nicht einhalten?

5. Was gedenkt der Bund zu unternehmen, damit die MAV auch durch die 24 Deutschschweizer Gymnasien korrekt umgesetzt und die dritte Landessprache nicht benachteiligt wird?

6. Bewirkt die gegenwärtige Passivität des Bundes nicht eine negative Dynamik, die der Mehrsprachigkeit unseres Landes schadet?

7. Kann man - unter Berücksichtigung des Föderalismus und der Autonomie der Kantone - aufgrund der Bundesverordnung von den Bundesbehörden nicht einen grösseren Einsatz erwarten?

8. Hält es der Bund, in Zusammenarbeit mit der EDK, nicht für angebracht, 2023/24 erneut eine Befragung durchzuführen, um zu überprüfen, ob die MAV schweizweit korrekt umgesetzt wird und die Schülerinnen und Schüler so die Möglichkeit haben, Italienisch auch als Grundlagenfach zu belegen?

9. Hält es der Bund nicht für angebracht, eine Akkreditierung einzuführen, damit sich die korrekte Umsetzung der MAV durch die Gymnasien überprüfen lässt? Akkreditierungen gibt es bereits für Hochschulen und in der Berufsbildung. Warum also nicht dieses Verfahren auch auf die Gymnasien ausweiten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./4. Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Zusatzbefragung der Kantone zu den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) zur Förderung der Landessprache Italienisch an den Schweizer Gymnasien mit Interesse zur Kenntnis genommen. Er teilt die Einschätzung der EDK in ihrem Beschluss vom 28. Oktober 2022, wonach die Entwicklung in den Kantonen grundsätzlich als positiv zu werten ist, wenngleich zum Teil noch Nachholbedarf besteht (www.edk.ch > Dokumentation > Rechtstexte und Beschlüsse > Beschlüsse).

2./3. Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) prüft die Gesuche der Kantone um Anerkennung von Maturitätszeugnissen, die diese an kantonalen und kantonal anerkannten Gymnasien ausstellen. Sie stellt dazu dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der EDK Antrag auf Genehmigung oder Ablehnung. Die schweizweite Anerkennung erfolgt, wenn die Anerkennungsbedingungen des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) respektive der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV; SR 413.11) erfüllt sind. Gemäss geltendem Recht erteilte Anerkennungen werden nicht periodisch überprüft.

5./6. Die laufende Revision (www.matu2023.ch) der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und EDK betreffend Anerkennung der gymnasialen Maturität, über die zusammen mit der Revision von MAR/MAV bis Ende September 2022 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde, sieht neu als Aufgabe der SMK vor, regelmässig die Einhaltung der Mindestanforderungen durch die anerkannten Maturitätsschulen zu überprüfen. Im Auftrag des Standortkantons, des WBF und der EDK sollen darüber hinaus spezifische Überprüfungen vorgenommen werden können, wenn sich eine solche aufgrund eines aktuellen Anlasses als erforderlich erweist. Diese zusätzlichen Prüfmöglichkeiten gelten auch für die Vorgaben betreffend den Italienischunterricht.

7./8./9. Die Vernehmlassungsergebnisse werden zurzeit ausgewertet. Die revidierten Rechtsgrundlagen der gymnasialen Maturität sollen im August 2024 in Kraft treten. Bis zum Ablauf der geplanten Übergangsfrist werden alle bereits anerkannten Gymnasien das Anerkennungsverfahren gemäss den angepassten Anerkennungsbedingungen erneut durchlaufen müssen. Zusätzliche spezifische Akkreditierungsverfahren sind daher nicht erforderlich.

Auch darüber hinaus sind Bund und Kantone bestrebt, die Landessprache Italienisch an den Gymnasien zu fördern. So unterstützt der Bund seit 2016 Pilotprojekte zweisprachiger Unterrichtsprogramme an Gymnasien zur Förderung der italienischen Sprache. Um Jugendliche zu ermutigen, Italienisch vermehrt als Schulfach zu wählen, unterstützt er auch Projekte zur Sensibilisierung für die italienische Sprache und Kultur an Schulen.

Antwort des Bundesrates.

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