Was tut die Schweiz gegen die weltweiten Umwelt- und Gesundheitsfolgen von hochgefährlichen Pflanzenschutzmitteln?
22.4458 · Interpellation · 2022-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Herbst 2023 findet in Bonn die fünfte internationale Chemikalienkonferenz (ICCM5) statt. Dort wird unter anderem über die Erneuerung des strategischen Ansatzes zum internationalen Chemikalienmanagement (SAICM) nach 2020 und den Umgang mit besorgniserregenden Problemen ("issues of concern") entschieden. Dazu zählen auch "Hochgefährliche Pflanzenschutzmittel (PSM)".
Dennoch sind die Fortschritte bei der Handhabung dieses Problems bisher "langsam" und "ungleich" gewesen, wie das UNO-Umweltprogramm UNEP in einem Bericht festhielt. Insbesondere Länder mit niedrigerem Einkommen stünden noch immer vor grossen Herausforderungen, und es sei "dringend nötig" international verstärkt aktiv zu werden.
Hochgefährliche PSM durch sichere Alternativen zu ersetzen, ist auch laut FAO und WHO durchaus möglich: Viele seien in zahlreichen Ländern bereits vom Markt genommen worden, und dies ohne negative "Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktivität".
Auch die Schweiz hat die meisten dieser Stoffe im Inland verboten. Als wichtiger Produktionsstandort dieser PSM trägt sie aber international eine besondere Verantwortung. Mit den 2020 verabschiedeten Exportverbot für einige besonders problematische hochgefährliche PSM kann sie eine Vorreiterrolle einnehmen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Unterstützt die Schweiz angesichts gravierender Umwelt- und Gesundheitsfolgen durch hochgefährliche PSM die Forderung nach einem verstärkten internationalen Vorgehen und inwiefern setzt sie sich dafür ein?
2. Engagiert sich der Bundesrat im Hinblick auf die ICCM5 für die Verabschiedung von ehrgeizigen Zielen zu hochgefährlichen PSM einschliesslich eines weltweiten Ausstiegs aus deren Verwendung?
3. Setzt sich die Schweiz im Rahmen der ICCM5 für die Schaffung eines Multi-Stakeholder-Mechanismus zur Umsetzung dieser Ziele ein?
4. Inwiefern unterstützt sie Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umstellung von hochgefährlichen PSM auf nachhaltigere Alternativen? Ermutigt die Schweiz andere Länder einen Exportstopp, für im eigenen Land verbotene PSM, einzuführen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Hochgefährliche Pestizide wurden bereits 2015 an der vierten Internationalen Chemikalienkonferenz (ICCM4) als wichtiges Thema erkannt. Die Schweiz unterstützte die daraufhin erarbeitete globale Chemikalienstrategie (SAICM) verschiedener UN-Organisationen (bspw. WHO und FAO). Diese beinhaltet u.a. die Identifizierung und Beurteilung von verwendeten hochgefährlichen Pestiziden, die Festlegung von geeigneten Risikoreduktionsmassnahmen, die Substitution durch weniger gefährliche Pestizide oder auch Verbote des Inverkehrbringens und der Verwendung. Mit der Vereinbarung von globalen Regelungen sollen zudem Handelshemmnisse vermieden werden. Eine Evaluation der durchgeführten Arbeiten hat gezeigt, dass die Fortschritte bis anhin unzureichend sind. Die Schweiz setzt sich deshalb für ein verstärktes internationales Vorgehen ein und engagiert sich im Besonderen in den folgenden zwei Prozessen:
Im Rahmen der Verhandlungen für eine globale Chemikalien- und Abfallstrategie post 2020 setzt sich die Schweiz für ambitionierte und messbare Ziele ein. Damit soll erreicht werden, dass mehr Fortschritte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt erzielt werden. Dazu gehört auch der Ausstieg aus der Verwendung hochgefährlicher Pestizide.
Im Rahmen des Rotterdamer Übereinkommen engagiert sich die Schweiz, dass die vom Chemikalienprüfungsausschuss nominierten Chemikalien in die Konvention aufgenommen werden. Dies betrifft auch bestimmte hochgefährliche Pestizide. Da dieser Prozess für gewisse Chemikalien blockiert ist, hat die Schweiz zusammen mit anderen Ländern einen Vorschlag eingereicht, wie diese Blockade überwunden und die Kontrolle über den internationalen Handel dieser Chemikalien verstärkt werden kann. Unter anderem sieht der Vorschlag vor, dass Chemikalien künftig durch einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss in die Konvention aufgenommen werden können, wenn kein Konsens erreicht werden kann.
3. Ja, die Schweiz setzt sich dafür ein, dass an der ICCM5 ein Multi-Stakeholder- und Multi-Sektor-Rahmenwerk verabschiedet werden kann, welches die Mitarbeit aller relevanten Akteure für die Erreichung der Ziele sicherstellt.
4. Für die Umsetzung der globalen Chemikalienstrategie SAICM wurden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, unter anderem aus dem Globalen Umweltfonds GEF, an dem sich die Schweiz finanziell beteiligt. Auch Projekte zum Ersatz von hochgefährlichen Pestiziden durch Alternativen wurden damit finanziert.
Eine Empfehlung der Schweiz an andere Länder, einen Importstopp für in der Schweiz verbotene PSM vorzusehen, wäre nur im Rahmen einer multilateralen Deklaration vorstellbar. Es ist die Aufgabe von UN-Special-Rapporteuren, solche Empfehlungen an Länder abzugeben.
Antwort des Bundesrates.