22.4535 · Interpellation · 2022-12-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 12. Oktober 2022, anlässlich der fünften Sondierungsrunde mit der EU, hat Staatssekretärin Livia Leu in Brüssel erklärt, die Schweiz sei "bereit, ihren Beitrag an die Kohäsion in Europa zu verstetigen". Dieser Beitrag umfasst 1,3 Milliarden Franken. Bis dahin waren bekanntlich 2 Beiträge gesprochen worden.
Während der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen hatten dessen Befürworterinnen und Befürworter abgestritten, dass die Unterzeichnung des Abkommens eine Umwandlung der Kohäsionsbeiträge in regelmässige Zahlungen an die EU mit sich bringen würde.
Ich frage den Bundesrat:
- Wer hat Staatssekretärin Livia Leu zur Erklärung ermächtigt, die Schweiz sei bereit, den Kohäsionsbeitrag an die EU zu verstetigen?
- Was muss man unter "verstetigen" verstehen? Wie häufig wäre die Schweiz nach dem Willen des Bundesrates bereit, milliardenschwere Beiträge an die EU zu bezahlen?
- Würde die Auszahlung dieser Beiträge an die EU nach dem Willen des Bundesrates an eine Gegenleistung geknüpft oder wären es, wie heute, schlicht und einfach Geschenke? Würden die Beiträge auch dann ausbezahlt, wenn die EU die Schweiz weiterhin diskriminiert, wie dies zurzeit der Fall ist?
- Überdenkt der Bundesrat die Beziehungen zur EU infolge des Korruptionsskandals, der das Europäische Parlament erfasst hat? Dies insbesondere mit Blick auf die "dynamische" (das heisst automatische) Übernahme der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Gesetze - eine Forderung, die immer noch nicht vom Tisch ist.
Stellungnahme des Bundesrates
Kernziel der Schweizer Europapolitik bleibt eine bestmögliche Beteiligung am Binnenmarkt sowie Kooperationen in ausgewählten Interessensbereichen, unter Wahrung eines grösstmöglichen politischen Handlungsspielraums. Vor diesem Hintergrund werden derzeit Sondierungsgespräche mit der EU über die vom Bundesrat am 23. Februar 2022 festgelegte Stossrichtung für ein Verhandlungspaket geführt, mit dem der bilaterale Weg stabilisiert und weiterentwickelt werden soll.
Teil dieses Pakets sind die vollständige Anwendung der bilateralen Binnenmarktabkommen, der Abschluss neuer Abkommen sowie die Assoziierung der Schweiz an die künftigen EU-Programme (insb. im Bereich Forschung, Bildung und Innovation). Gleichzeitig hat der Bundesrat am 23. Februar 2022 auch seine Bereitschaft festgehalten, im Rahmen des Verhandlungspakets eine Verstetigung des Schweizer Beitrags zu prüfen. Dieser Ansatz bietet damit gute Voraussetzungen für einen ausgewogenen Interessenausgleich.
Dementsprechend haben sich die Delegationen anlässlich der 5. Sondierungsrunde vom 12. Oktober 2022 erstmals über die Möglichkeit einer Verstetigung des Schweizer Beitrags ausgetauscht.
Eine mögliche Verstetigung des Beitrags ist Teil des Pakets. Das heisst im Umkehrschluss, sie hängt vom Abschluss allfälliger Verhandlungen über das Paket ab, welches auch den Binnenmarktzugang und eine Garantie für die Teilnahme an künftigen EU-Programmen umfassen soll. Entsprechend werden die Modalitäten und Bedingungen für eine Verstetigung des Schweizer Beitrags erst im Rahmen künftiger Verhandlungen mit der EU ausgehandelt. Sollte es zu Verhandlungen kommen, wird der Bundesrat die Schweizer Position im Rahmen des Verhandlungsmandats festlegen, zu dem er die aussenpolitischen Kommissionen konsultieren wird.
Teil der Stossrichtung für ein Verhandlungspaket sind auch die offenen institutionellen Fragen, insbesondere die dynamische Rechtsübernahme und die Streitbeilegung. Der Bundesrat möchte diese Elemente in den einzelnen Binnenmarktabkommen verankern. Die laufenden Ermittlungen der belgischen Behörden rund um den mutmasslichen Korruptionsfall im Europäischen Parlament haben auf diese Position keinen Einfluss.
Antwort des Bundesrates.