22.4570 · Interpellation · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mit Stellungnahme vom 13. Mai 2020 auf die Interpellation Schneider-Schüttel 20.3123 hat der Bundesrat dargelegt, dass die Branchenvereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken eine Vereinbarung zwischen der Swiss Retail Federation und der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz aus dem Jahr 2016 sei. Damit werde eine hohe Marktabdeckung erreicht (z.B. im Food-Bereich über 90 Prozent), welche seit der Einführung der Kostenpflicht im Jahr 2017 zu einer Reduktion von 86 Prozent der in Umlauf gebrachten Einweg-Plastiksäcke geführt habe.
Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Einweg-Plastiktüten werden derzeit pro Jahr in der Schweiz gesamthaft (also nicht nur von den Partnern der oben erwähnten Vereinbarung ausgehändigt?
- Wie viele Raschelsäckchen, die hauptsächlich als Verpackungen für lose Lebensmittel (Obst und Gemüse) dienen, werden derzeit pro Jahr in der Schweiz ausgehändigt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Branchenvereinbarungen zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken und Plastiktragetaschen sind freiwillige Vereinbarungen der Detailhandelsverbände "IG Detailhandel Schweiz" und der "Swiss Retail Federation". Die an den Branchenvereinbarungen beteiligten Unternehmen liefern ihren Verbänden jährlich Angaben zum Verbrauch der Plastiksäcke und Tragetaschen. Die Branchenverbände veröffentlichen anschliessend das Ergebnis der Erfolgskontrolle.
Der Bund führt hingegen keine systematische und flächendeckende Erfolgskontrolle zur Verwendung von Plastiksäcken oder Raschelsäckchen durch. Eine umfassende, flächendeckende und regelmässige Kontrolle ist auf Verordnungsstufe nicht festgelegt. Seitens Bund wird eine derartige Erhebung derzeit nur bezüglich der erzielten Verwertungsquoten bei Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium durchgeführt. Der Schweizerische Verein für umweltgerechte Getränkeverpackungen (SVUG) erhebt im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) jährlich Daten betreffend Getränkeverpackungen bei den Herstellern, Händlern und Importeuren. Der SVUG stützt sich dabei auf die Mitteilungspflichten gemäss Artikel 18 und 19 der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV, SR 814.621). Auf Basis dieser Datenerhebung berechnet das BAFU die Verwertungsquoten der Getränkeverpackungen. Neben den in der VGV vorgesehenen Mitteilungspflichten existieren im Produktebereich derzeit keine weiteren Berichterstattungspflichten.
Antwort des Bundesrates.