22.464 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-26
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ist wie folgt zu ergänzen:
- Eine Lohnanalyse ist durchzuführen bei Betrieben ab mehreren Mitarbeitenden.
- Für die Durchführung von regelmässigen Kontrollen ist eine tripartite Kommission (Bund, Arbeitgebende und Arbeitnehmende) zuständig.
- Unternehmen, welche die Pflicht zur Information der Mitarbeitenden über die Ergebnisse der Lohnanalysen nicht einhalten und allfällige Lohndiskriminierungen nicht innert max. 3 Jahren beheben, werden mit wirksamen Sanktionen belegt.
Begründung
Während der Abstimmungskampagne zu AHV21 wurde immer wieder betont, dass Gleichstellung zentral sei und Lücken behoben werden müssen. Nach diesem knappen Resultat zur AHV21 müssen Taten folgen.
Mit der Eliminierung der Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann harzt es gewaltig; diese ist sogar wieder steigend. Im Durchschnitt erhalten Frauen in der Gesamtwirtschaft noch immer jeden Monat 19 Prozent oder 1512 Franken weniger als Männer. Davon sind 54,6 Prozent durch objektive Faktoren wie berufliche Stellung, Dienstjahre oder Ausbildungsniveau zu erklären. 45,4 Prozent der Lohndifferenz können aber nicht objektiv erklärt werden und enthalten eine potentielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts (BFS). Das sind in der Gesamtwirtschaft immerhin 8,1 Prozent oder für die Frauen 686 Franken pro Monat weniger Lohn. Im privaten Sektor herrscht gar 19,6 Prozent Lohndifferenz, wovon 44,3 Prozent oder 684 Franken pro Monat nicht erklärbar sind; im öffentlichen Sektor sind es immer noch hohe 18,1 Prozent Lohnunterschied, wovon 37,2 Prozent oder monatlich 602 Franken nicht zu erklären sind. Das ist unhaltbar!
Zwar müssen seit der letzten GlG-Revision Firmen ab 100 Angestellten ihre Löhne analysieren und extern prüfen lassen. Doch wird ein Unternehmen weder kontrolliert noch bei Nicht-Behebung von festgestellten Lohnunterschieden sanktioniert. Unternehmen unter 100 Mitarbeitenden müssen nicht einmal eine Lohnanalyse durchführen. Das muss sich ändern. Firmen mit mehreren Mitarbeitenden müssen zwingend eine Lohnanalyse durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit Massnahmen zur Beseitigung einleiten. Führen sie keine Analysen durch bzw. ergreifen keine Massnahmen zur Beseitigung von Lohndiskriminierung innert 3 Jahren, sind sie wirksam zu sanktionieren. Geprüft werden sollen die Firmen durch eine tripartite Kommission (Bund, Arbeitgebende und Arbeitnehmende).