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22.7353 · Fragestunde. Frage · 2022-05-31

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

- Ist der Bundesrat bereit eine Windfalltax für Zufallsgewinne aus der Kriegslage zu prüfen?

- Falls die OECD sie einführt, wird der Bundesrat sie übernehmen?

- Wie müsste diese Steuer ausgestaltet sein, damit sie zielgerichtet ausfällt?

- Teilt er die Auffassung, dass allfällige Erträge aus der Steuer eingesetzt werden sollen für die wirtschaftlichen Folgen des Krieges für die Teile der Bevölkerung der Schweiz, die von den steigenden Lebenshaltungskosten besonders betroffen sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Entwicklung der Energiepreise untersucht und konkrete Handlungsmöglichkeiten näher evaluiert. Angesichts des derzeit noch moderaten Anstiegs der Inflation und der bestehenden Mechanismen im Bereich der Sozialhilfe und der Renten ist der Bundesrat der Ansicht, dass derzeit keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich sind. Gegen eine Sondersteuer auf "Übergewinne" von Unternehmen (Windfall Profits Tax, Steuer auf Marktlagengewinne) sprechen im Besonderen folgende Argumente;

Die Abgrenzung der "Übergewinne" ist schwierig.

Die Sondersteuer bedürfte einer Verfassungsänderung.

Die Sondersteuer wäre standortschädlich. Unternehmen würden diese Sondersteuer in ihre Standortüberlegungen einfliessen lassen und allenfalls auf entsprechende Investitionen in der Schweiz verzichten.

Die sogenannten "Übergewinne" werden bereits jetzt besteuert.

Im konkreten Fall von Erdöl und Erdgas produzierenden Unternehmen ist zudem festzuhalten, dass diese Unternehmen ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, so dass sie nicht unter eine schweizerische Sondersteuer fallen würden.