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22.7563 · Fragestunde. Frage · 2022-09-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Nationalbank hat per Ende Juni 2022 einen grossen Verlust ausgewiesen.

Wie hoch wären die Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone und die Veränderungen der Positionen auf der SNB-Bilanzpassivseite, betrachtete man dieses Halbjahresergebnis als theoretisches Endjahresergebnis und wendete man die derzeit gültige Ausschüttungsvereinbarung zwischen EFV und SNB an?

Stellungnahme des Bundesrates

Für die jährlichen Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone ist die Höhe des Bilanzgewinns massgebend. Die geltende Ausschüttungsvereinbarung sieht vor, dass ein Grundbetrag von 2 Mrd. Franken ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von mindestens 2 Mrd. vorliegt und die Ausschüttungsreserve nach der Ausschüttung nicht negativ wird. Zum Grundbetrag hinzu kommen mögliche Zusatzausschüttungen in Abhängigkeit vom Bilanzgewinn. Die maximale Ausschüttung beträgt 6 Mrd. bei einem Bilanzgewinn von 40 Mrd. oder mehr. Unter der theoretischen Annahme, dass der per Ende Juni 2022 ausgewiesene Verlust der SNB von 95,2 Mrd. Franken der Stand am Jahresende 2022 wäre, würde sich das Jahresergebnis der SNB auf minus 95,2 Mrd. Franken belaufen. Aus ihrem Jahresergebnis bildet die SNB gemäss Nationalbankgesetz (Art. 30) Rückstellungen für Währungsreserven. Seit 2020 beträgt die von der SNB festgelegte jährliche Mindestzuweisung an die Rückstellungen 10 Prozent des Vorjahresbestandes, was derzeit rund 9,5 Mrd. Franken entspräche. Würde diese Regel beibehalten, ergäbe sich nach der Zuweisung von 9,5 Mrd. an die Rückstellungen ein ausschüttbarer Gewinn von rund minus 104,7 Mrd. Franken. Nach dessen Saldierung mit der vorhandenen Ausschüttungsreserve von 102,5 Mrd. würde ein Bilanzverlust von rund 2 Mrd. Franken verbleiben. Ein Bilanzverlust am Jahresende 2022 hätte zur Folge, dass weder der Grundbetrag noch allfällige Zusatzausschüttungen erfolgen könnten. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch rein hypothetisch und von der Entwicklung bis Ende Jahr abhängig.