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23.3105 · Interpellation · 2023-03-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In Wissenschaft und Medizin wird zunehmend thematisiert, wie gefährlich das chinesische soziale Netzwerk "Tiktok" ist. Erkenntnisse aus der Neurowissenschaft belegen die gravierenden Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten, die Aufmerksamkeit und das Verhalten junger Menschen, die das soziale Netzwerk regelmässig nutzen. Ausserdem wird Tiktok vorgeworfen, in grossem Umfang und ohne jegliche Kontrolle Personendaten und besonders schützenswerte Daten zu sammeln. Wie diese weiterverwendet werden, ist völlig intransparent.

1. Befasst sich der Bund mit dieser Problematik? Wenn ja, inwiefern? In Zusammenarbeit mit wem?

2. Sind dem Bund die Nutzungsverbote bekannt, die in verschiedenen öffentlichen Verwaltungen angeordnet wurden? Wie positioniert sich die Bundesverwaltung diesbezüglich?

3. Ist der Bund nicht über die systematische und strukturierte Datenerfassung durch Tiktok besorgt und widmet er diesem Thema die gebührende Aufmerksamkeit?

4. Ist dem Bund bekannt, dass sich die Inhalte der Plattform in China grundlegend von jenen unterscheiden, die vom Westen "übernommen und erzeugt" werden, vor allem in Bezug auf den Bildungswert?

5. Andere Systeme und soziale Medien haben Instrumente zur elterlichen Kontrolle und zur Zugriffseinschränkung für Kinder eingeführt. Tiktok scheint dies vorerst nicht getan zu haben, obwohl es dringend erforderlich wäre. Setzt sich die Schweiz in den internationalen Gremien, in denen sie mitwirkt, dafür ein?

6. Das Bildungssystem ist von der derzeitigen Problematik besonders betroffen. Ist bekannt, ob die Kantone oder die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren vertiefte Untersuchungen eingeleitet oder Massnahmen ergriffen haben?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund analysiert die technischen Eigenschaften von TikTok. Er arbeitet dazu auch mit den Fachleuten des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit (NTC) zusammen und tauscht sich mit internationalen Fachstellen aus.

Bezogen auf die Nutzung von TikTok und anderen sozialen Netzwerken durch Kinder und Jugendliche beschäftigt sich die Nationale Plattform Jugend und Medien des Bundsamts für Sozialversicherungen mit den aktuellen Entwicklungen, erarbeitet Empfehlungen und Informationsmaterialien für Eltern sowie Fachpersonen und unterstützt unterschiedliche zivilgesellschaftliche Akteure bei ihren eigenen Aktivitäten.

2. Ein Verbot von TikTok auf den Diensthandys der Bundesverwaltung besteht zurzeit nicht. Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung verwenden auf ihren Mobiltelefonen spezielle Apps, um auf geschäftliche Anwendungen und Daten wie E-Mails, Kalender, Kontakte sowie Intranetplattformen zuzugreifen. Damit bleiben diese geschäftlichen Daten in einer isolierten, sicheren Umgebung (sogenannte Sandbox). Sollte es Hinweise geben, dass ein Verbot der Nutzung von TikTok auf Diensthandys aus Sicherheitsgründen nötig ist, kann ein solches jederzeit ausgesprochen werden.

3. Man muss davon ausgehen, dass alle sozialen Netzwerke systematische Datensammlung betreiben. Wie und wofür diese Daten verwendet werden, ist oft nicht im Detail bekannt. Daten können aber auch von anderen Nutzerinnen und Nutzern heruntergeladen und gespeichert oder weitergeleitet werden. Daher ist die Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung über den Schutz der persönlichen Daten von zentraler Bedeutung, nicht nur, aber insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes.

4. TikTok ist in China selbst nicht verfügbar.

5. Auch TikTok bietet Kontrollmöglichkeiten für Eltern und kennt Einschränkungen für Kinder und Jugendliche. Die Schweiz ist in unterschiedlichen internationalen Gremien, in welchen die Rolle von Social Media-Plattformen thematisiert wird, aktiv und verfolgt die entsprechenden Diskussionen eng (EPRA, UNESCO, OECD, Europarat).

6. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat auf interkantonaler Ebene keinen Austausch zur Verwendung von TikTok oder anderen Social-Media-Produkten im Schulunterricht geführt. Allerdings ist die Medienbildung und dadurch auch die kritische Auseinandersetzung mit Social Media ein Inhalt des Moduls "Medien und Informatik", das mit der Einführung des Lehrplans 21 und den weiteren sprachregionalen Lehrplänen (piano di studio, Plan d'études romand / PerEdNum) im Unterricht verankert worden ist. Insgesamt lässt sich feststellen, dass digitale Kompetenzen in den letzten Jahren verstärkt im Unterricht thematisiert werden.

Antwort des Bundesrates.