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23.3136 · Postulat · 2023-03-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht zur Verbreitung und dem Gefahrenpotential radikaler, verschwörungstheoretischer Gruppierungen in der Schweiz zu erarbeiten. Darin legt er unter anderem Statistiken zu gewalttätigen rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Gruppierungen in der Schweiz dar. Zudem führt er aus, mit welchen Massnahmen die Ausbreitung dieser Gruppen und deren Gedankengut gezielt und ganzheitlich bekämpft werden können.

Der jüngste Antisemitismus-Bericht der SIG und der GRA warnt vor einer verschwörungsaffinen Subkultur, welche sich seit Ausbruch der Coronapandemie gebildet hat. Innerhalb dieser radikalisieren sich Einzeltäter, wodurch das Gewaltpotential steigt. Der Lagebericht des NDB spricht ebenfalls davon, dass gesellschaftliche Polarisierung mit dem Risiko von gewalttätigem Extremismus einhergeht. Darunter fallen unter anderem rechtsextreme, antisemitische und rassistische Gruppierungen, welche immer wieder in der Öffentlichkeit an Demonstrationen oder über soziale Medien auffallen. An sogenannten "Corona-Demonstrationen" wurden beispielsweise rechtsextreme Gruppen registriert. In Zürich unterbrachen Rechtsextreme eine Drag-Veranstaltung und predigten homophobe Parolen. Trotz der Warnung scheint die Gefahr vor diesen Gruppen in der Schweiz banalisiert zu werden. So fehlen bislang periodische und aktuelle Berichte und Erhebungen, welche das Phänomen messen und potentielle Gefahren erkennen. Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über das Gefahrenpotential radikaler Gruppen in der Schweiz zu erarbeiten. Darin legt er den Fokus auf rechtsextreme, homophobe, rassistische und antisemitische Gruppen. Im Bericht legt er, neben der Anzahl rechtsextremer Gewaltakte, statistisch dar, gegen welche religiöse Gruppen, Minderheiten und Geschlechter sich die Gewalt wendet. Zudem zeigt er auf, in welchen (online)-Netzwerken die Gruppen operieren, ob sie internationale Kontakte pflegen und ob die Gruppen im Besitz von Waffen sind. Schliesslich soll der Bundesrat bewerten, anhand welcher Massnahmen die verschwörungsaffinen und radikalisierten Gruppen in der Schweiz bekämpft werden können. Zusätzlich soll bewertet werden, ob allfällige Präventions- und Schutzmechanismen gestärkt werden können, welche das Phänomen Rechtsextremismus bekämpfen können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Als gewalttätiger Extremismus nach Definition des Nachrichtendienstgesetzes (NDG, SR 121) gelten "Bestrebungen von Organisationen, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten" (Art. 19 Abs. 2 Bst. e NDG). In diesem Bereich verfolgt der Bundesrat die Situation eng u.a. auch was rechtsextremen und monothematischen Extremismus anbelangt. Im Jahresbericht des Nachrichtendienstes des Bundes, "Sicherheit Schweiz", werden Statistiken zu Gewalttaten von Extremisten veröffentlicht. Zudem bestimmt der Bundesrat jährlich die Gruppierungen, die als gewalttätig-extremistisch einzustufen sind, und nimmt Kenntnis von der Anzahl gewalttätig-extremistischer Personen, die noch keiner bekannten Gruppierung zugeordnet werden können (Art. 70 Abs. 1 Bst. c NDG). Eine grundsätzliche Bestandesaufnahme der Bedrohung und der möglichen Zusatzmassnahmen in diesem Bereich wurde ausserdem mit seinem Bericht "Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremismus" vom 13. Januar 2021 in Erfüllung des Postulats 17.3831 Glanzmann-Hunkeler erstellt.

Im Bereich des ideologischen Extremismus, inklusive Rassismus und Antisemitismus, sind auch zahlreiche Massnahmen und Projekte am Laufen. Es wird namentlich auf die Antworten auf die Motion 22.3307 Arslan (Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Antisemitismus) und der Interpellation Molina 22.3305 Rechtsextremismus und Antisemitismus in der Schweiz) verwiesen. Zudem hat der Bundesrat entschieden, das Postulat 21.4598 Min Li Marti (Bestandesaufnahme Kompetenzen Terrorismus und Extremismus) anzunehmen. Auch wird er einen Bericht zum Phänomen der Hassrede (Art. 261bis Schweizerisches Strafgesetzbuch; StGB, 311.0 und und die Ausweitung des Anwendungsbereichs der sexuellen Orientierung im Jahr 2020.) (Postulat 21.3450 Sicherheitspolitische Kommission Ständerat) der Bundesversammlung vorlegen. Schliesslich wurde Ende 2022 der zweite Nationale Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus verabschiedet. Dieser sieht präventive Massnahmen auf allen staatlichen Ebenen für alle Formen von Radikalisierung vor, welche zu gewalttätig-extremistischen oder terroristischen Aktivitäten führen können.

Betreffend die Homophobie hat der Bundesrat auf das Postulat 20.3820 Barrile (Nationaler Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche "hate crimes") geantwortet. Die Ausarbeitung des Aktionsplanes wird ab 2024 dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) obliegen.

Angesichts der erwähnten Vorhaben und Massnahmen sieht der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt keinen Bedarf für einen zusätzlichen Bericht in diesem Themenfeld.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.