23.3355 · Interpellation · 2023-03-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Leerziffer in der Schweiz sinkt und aufgrund zunehmender Nachfrage und limitiertes Angebot nimmt
Wohnungsknappheit rasch zu. Damit erhöht sich das Risiko, dass Menschen in der Schweiz keine geeignete bezahlbare Wohnung finden. Unsere Verfassung verlangt, dass sich Bund und Kantone dafür einsetzen, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können (Art. 41, Abs. 1, Bst. e) und dass der Bund die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus fördert (Art. 108, Abs. 1).
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Wie hoch ist die Anzahl an Zweitwohnungen (inkl. Leerwohnungen) in Gemeinden und Städten, die nicht dem Zweitwohnungsgesetz unterliegen? Wie schätzt der Bundesrat das Potential ein, diese Zweitwohnungen als Erstwohnungen zu nutzen?
2. Wie kann der Bund die effiziente Nutzung der Wohnungen mit einer angemessenen Belegung gefördert werden?
3. Wie kann der Bund die Wohnmobilität (insbesondere bei der Zielgruppe der Babyboomer) im Sinne einer effizienteren Nutzung des Gebäudebestandes fördern?
4. Was sind die Auswirkungen der Weiterführung des Steuerdumpings in entsprechenden Kantonen, wie es die OECD-Steuerreform erlaubt für die Wohnungsknappheit in diesen Kantonen?
5. Wie kann sichergestellt werden, der gemeinnützige Wohnungsbau besser auf die Wohnungsknappheit reagieren kann und das notwendige Angebot an bezahlbaren Wohnungen geschaffen wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Insgesamt gibt es in der Schweiz rund 4,7 Millionen Wohnungen, wovon rund 3,95 Millionen dauernd als Erstwohnungen bewohnt werden. In Gemeinden und Städten, welche einen Zweitwohnungsanteil von unter 20 Prozent aufweisen und die demnach nicht dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG; SR 702) unterliegen, befinden sich rund 4,2 Millionen Wohnungen, wovon rund 3,7 Millionen als Erstwohnungen bewohnt werden.
Von den verbleibenden rund einer halben Million Wohnungen gibt es solche, die einer Erstwohnung gleichgestellt sind. Gründe dafür sind Zweckentfremdungen, zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken genutzte Wohnungen, von einem Privathaushalt im gleichen Gebäude bewohnte Wohnungen, Dienstwohnungen, von nicht meldepflichtigen Personen bewohnte Wohnungen, leerstehende Wohnungen oder für alpwirtschaftliche Zwecke genutzte oder unbewohnbare Wohnungen. Da die "einer Erstwohnung gleichgestellte Wohnungen" in der Tendenz nur von denjenigen Gemeinden nachgewiesen werden, welche einen Anteil in der Nähe von 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen, ist deren Zahl in nicht dem Zweitwohnungsgesetz unterliegenden Gemeinden nicht bekannt. Schätzungen ergeben eine Zahl in der Grössenordnung von 300'000 bis 400'000 Wohnungen, welche im entsprechenden Perimeter nicht als Erstwohnungen genutzt werden.
2. Das Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) fokussiert auf gemeinnützige Wohnbauträger. Wie die Studie "Gemeinnütziges Wohnen im Fokus. Ein Vergleich zu Miete und Eigentum" zeigt, ist in diesem Sektor der Wohnflächenkonsum deutlich geringer als bei Eigentumsobjekten oder auch auf dem freitragenden Mietwohnungsmarkt. Dies hat damit zu tun, dass Belegungsvorschriften im gemeinnützigen Sektor verbreitet sind. Dies zeigt auch eine im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen in Auftrag gegebene und im August 2012 publizierte Studie "Vermietungskriterien der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz".
3. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat zusammen mit der Kantons- und Stadtentwicklung Basel-Stadt vor einigen Jahren eine Analyse von Instrumenten zur Steuerung des Wohnflächenkonsums in Auftrag gegeben und im Oktober 2016 publiziert. Darin werden anhand eines Zielsystems 14 instrumentelle Ansätze mit wohnungspolitischem Bezug analysiert. Diese Ansätze umfassen Regulierungsinstrumente, Förderinstrumente mit Subventionscharakter, wohnspezifische Lenkungsabgaben und die Steuerung mittels steuerlicher Anreize. Schliesslich wurde deren Wirkungspotential thematisiert und eine Einschätzung bezüglich verschiedener Ziele vorgenommen. Sie dienen auch der Wohnmobilität und der effizienten Wohnraumnutzung.
4. Falls sich die Nachfrage aufgrund steuerpolitischer Massnahmen in gewissen Kantonen durch neu auf den Markt kommende Haushalte vergrössert, wird in der Tendenz mehr Wohnraum angeboten. Dies ist oftmals zeitlich verzögert der Fall, weshalb kurzfristige Preissteigerungen und Wohnsitznahmen in anderen Kantonen resultieren können. Die OECD-Mindestbesteuerung, mit der grosse multinationale Unternehmen eine Steuererhöhung gewärtigen müssen, hat auf die Wohnungsnot keinen verschärfenden Einfluss, da damit der Zuzug von natürlichen Personen in die Schweiz nicht gefördert wird.
5. Der Bund fördert, gestützt auf das WFG die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Für die zwei hauptsächlichen Instrumente - Darlehen aus dem Fonds de roulement und Bürgschaften - haben Bundesrat und Parlament erst kürzlich neue Rahmenkredite gesprochen. Im Mai 2023 findet unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin ein runder Tisch zur Situation auf dem Wohnungsmarkt statt. Nebst anderen Themen soll an diesem Anlass auch die Rolle des gemeinnützigen Wohnungsbaus diskutiert werden.
Antwort des Bundesrates.