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23.3438 · Postulat · 2023-03-24

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden,

- inwiefern die beiden Art. 184 und 185 BV als Rechtsgrundlage genügen

- inwiefern die Mitwirkung des Parlaments verbessert werden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat wird die im Postulat aufgeworfenen Fragen zusammen mit dem Postulat Schwander 20.3440 "Präzisierung des Schutzbereichs in Artikel 185 Absatz 1 der Bundesverfassung" prüfen. Dieses nahm der Nationalrat am 25. September 2020 an. Beim zweiten Teil wird sich der Bundesrat zurückhalten, da die Frage primär in den Bereich des Parlamentes fällt und das Parlament im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 "Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern" soeben neue Regelungen beschlossen hat.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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