23.3893 · Interpellation · 2023-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In Kürze sind die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes dazu aufgerufen, über die Reform der 2. Säule abstimmen. Auch nach dieser Reform stellen sich im Zusammenhang mit unserem Vorsorgesystem zahlreiche Fragen, wenn man es an die wirtschaftlichen Realitäten anpassen und für die künftigen Generationen bereitmachen will.
Ich möchte dem Bundesrat die folgenden Fragen unterbreiten:
- Beabsichtigt der Bundesrat, Personen, die in die 2. Säule eingezahlt haben, neue Bezugsmöglichkeiten zu eröffnen (z. B. für eine berufliche Weiterbildung, zur Finanzierung des Studiums von Angehörigen, für Arbeiten an einer Immobilie, zur Unterstützung von Angehörigen beim Aufbau eines Start-up-Unternehmens oder für die Übernahme eines KMUs)?
- Beabsichtigt der Bundesrat, Personen, die in die 3. Säule eingezahlt haben, neue Bezugsmöglichkeiten zu eröffnen (z. B. für eine berufliche Weiterbildung, zur Finanzierung des Studiums von Angehörigen, für Arbeiten an einer Immobilie, zur Unterstützung von Angehörigen beim Aufbau eines Start-up-Unternehmens oder für die Übernahme eines KMUs)?
- Gedenkt der Bundesrat, den Maximalbetrag zu erhöhen, der bei der 3. Säule von der Steuer absetzbar ist?
- Plant der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass sich die berufliche Situation heute schneller verändert als früher, ein Verfahren zum Einkauf in die 3. Säule einzuführen?
- Wie viele Personen in der Schweiz verfügen über eine 3. Säule?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat plant keine Erweiterung der Kapitalbezugsmöglichkeiten, da diese dem Hauptzweck der 2. Säule zuwiderlaufen würden, nämlich der Risikoabdeckung bei Alter, Tod und Invalidität. Für den Bundesrat sind die derzeitigen Bezugsmöglichkeiten ausreichend. So kann insbesondere für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, für den Erwerb von Wohneigentum oder zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten oder anderen Arbeiten, die einen Mehrwert für das Wohneigentum bringen, Kapital aus der 2. Säule vorbezogen werden. Neue Bezugsmöglichkeiten würden das Risiko erhöhen, im Rentenalter weniger Vorsorgekapital zur Verfügung zu haben und somit auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen zu sein.
2. Auch für die 3. Säule sind keine weiteren Kapitalbezugsmöglichkeiten vorgesehen, da diese dem Hauptzweck der 3. Säule zuwiderlaufen würden, nämlich der Sicherstellung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Ausbildungskosten können überdies schon heute von den Steuern abgezogen werden. Eine Ausweitung der Bezugsmöglichkeiten würde lediglich einer Minderheit von Personen zugute kommen, die in der Regel bereits über eine gute Vorsorge verfügt (vgl. insbesondere Antwort auf das Postulat Bertschy 17.3959 «Weiterbildung im Kontext des digitalen Wandels. Säule 3w für Weiterbildungen»).
3. Der Bundesrat hält eine Erhöhung der Maximalbeiträge der Säule 3a nicht für angebracht. Denn derzeit nutzen lediglich 10,8 % der Steuerpflichtigen das gesetzlich zulässige Beitragsmaximum (vgl. Bericht des BSV «Erhöhung der steuerlich abzugsberechtigten Beiträge an die Säule 3a und Verschiebung der Bestimmung zur Abzugsberechtigung von der Verordnung ins Gesetz», publiziert im Rahmen der BVG-Reform, verfügbar unter: www.parlament.ch > Suchfeld Curiavista > 20.089 BVG-Reform > Weitere Berichte). Eine Erhöhung der Maximalbeiträge der Säule 3a käme somit lediglich einem sehr begrenzten Personenkreis zugute. Deshalb wurde ein entsprechender Erhöhungsvorschlag im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur BVG-Reform (20.089) verworfen. Auch die parlamentarische Initiative Hess Erich 20.494 «Die persönliche Altersvorsorge stärken» hat das Parlament abgelehnt.
4. Das Parlament hat die Motion Ettlin Erich (19.3702 «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen») angenommen, die darauf abzielt, Einkäufe in die Säule 3a zu ermöglichen. Die Vernehmlassungsvorlage wird derzeit erarbeitet.
5. Aus den Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) geht hervor, dass im Jahr 2019 insgesamt 1 746 177 Steuerpflichtige einen Abzug für die Säule 3a geltend gemacht haben. Schätzungen zufolge zahlt rund ein Drittel der Steuerpflichtigen Beiträge in die Säule 3a ein (vgl. oben erwähnten Bericht des BSV). Im Jahr 2021 bezogen gemäss der Neurentenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) 117 955 Personen eine Kapitalleistung aus der Säule 3a (verfügbar auf: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > 13 - Soziale Sicherheit > Berichterstattung zur Altersvorsorge > Neurentenstatistik; vgl. insbesondere die Excel-Datei «Bezüger/innen einer Kapitalleistung im Rahmen der Pensionierung und Betrag pro Person, gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a), nach Geschlecht und Alter - 2015-2021 | Tabelle | Bundesamt für Statistik (admin.ch)»).