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Warum ist der Zustand der Biodiversität, unserer Lebensgrundlage, in 20 Jahren Biodiversitätspolitik vor allem schlechter geworden?

23.4050 · Interpellation · 2023-09-25

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage. Für ihre Sicherung ist nach Art. 78 Abs. 4 BV der Bund verantwortlich. Mit den Kantonen setzt er die nötigen Massnahmen um. Zum aktuellen Zustand der Biodiversität zog der Bundesrat in "Umwelt Schweiz 2022" folgende Bilanz: "Die Biodiversität steht in der Schweiz unter Druck ... ist weiterhin in einem schlechten Zustand und nimmt weiter ab. ... Um die Leistungen der Biodiversität zu sichern, ist entschlossenes Handeln dringend notwendig".

Bereits 2004 hatte die Wissenschaft einen dringenden Aufruf veröffentlicht: "Die Biodiversität in der Schweiz ist in einem schlechten Zustand - es muss dringend gehandelt werden". Die SCNAT empfahl, eine nationale Biodiversitätsstrategie und einen Aktionsplan mit den Massnahmen zu erarbeiten. Mit dem Postulat 04.3657 forderten daraufhin 74 Parlamentsmitglieder aus allen Fraktionen vom Bundesrat eine solche Strategie. Dieser antwortete, die Ziele der Schweiz auf dem Gebiet der Biodiversität würden sich mit den vorhandenen Instrumenten erreichen lassen - und tat nichts.

2008 verpflichtete das Parlament den Bundesrat in der Legislaturplanung zu einer Biodiversitätsstrategie. Im April 2012 beschloss der Bundesrat die Biodiversitätsstrategie mit zehn klaren Zielen und dem Auftrag, bis im Sommer 2014 die nötigen Massnahmen in einem Aktionsplan festzulegen. 2013 arbeiteten über 650 Stakeholder aller Sektoren, Ämter und Ebenen gemeinsam daran. Es dauerte jedoch über 5 Jahre, bis das BAFU dem Bundesrat einen Entwurf vorlegte. Die Fachwelt beurteilte diesen als ersten Schritt, jedoch als hochgradig unzureichend zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen.

Im Sommer 2023 musste der Aktionsplan wegen Verzögerungen um ein Jahr verlängert werden. Der Zwischenbericht vom Juni zeigt: Die meisten Ziele der Biodiversitätsstrategie wurden nicht erreicht. Die vernichtende Bilanz des Bundesrates zum Zustand der Biodiversität in "Umwelt Schweiz 2022" ist Ausdruck davon.

1. Wie konnte es so weit kommen, dass 2004 die Wissenschaft und 2022 der Bundesrat mit praktisch identischen Worten den schlechten Zustand der Biodiversität beklagen müssen?

2. Was tut der Bundesrat und bis wann, um den Verlust der Biodiversität zu stoppen und unsere Lebensgrundlage zu sichern?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Im Umweltbericht 2022 benennt der Bundesrat die hauptsächlichen Ursachen für den Rückgang der Biodiversität: Zerschneidung der Landschaft durch Infrastrukturen und Siedlungen, intensive Nutzung durch verschiedene Sektoren sowie Eintrag von Stickstoff und Pflanzenschutzmitteln in Ökosysteme. 2) Bund und Kantone haben in den letzten Jahren ihre Anstrengungen für die Biodiversität verstärkt. So hat der Bundesrat 2017 im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz Mittel für Sofortmassnahmen im Naturschutz und der Waldbiodiversität gesprochen; Mittel, die sowohl der Biodversität als auch der regionalen Wirtschaft zu Gute kommen. Mit seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft von Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» setzt der Bundesrat einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität und Vernetzung von Schutzgebieten sowie auf eine verstärkte Naturförderung in Siedlungen. Zudem hat er im Juni 2023 das UVEK beauftragt, in Konkretisierung des Globalen Biodiversitätsrahmenwerks von Kunming-Montreal, die Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz zu überprüfen und einen Massnahmenplan für die zweite Phase des Aktionsplans Biodiversität Schweiz (AP SBS II) 2025-2030 auszuarbeiten.Weiter wurden in verschiedenen Politikbereichen Fortschritte erzielt. Die Bodenstrategie Schweiz setzt beispielsweise das Ziel, ab 2050 keinen zusätzlichen Boden mehr zu verbrauchen. Die Biodiversitätsförderflächen in der Landwirtschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Biodiversität sowie zur Sicherung von Ökosystemleistungen wie Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaushalt, Bestäubung und Schädlingsregulierung. Positive Wirkungen sind zudem von den festgelegten Reduktionen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffverlusten zu erwarten. Das Landschaftskonzept Schweiz als Planungsinstrument des Bundes nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) integriert räumliche Aspekte der Biodiversität. Schliesslich werden die finanziellen Anreize überprüft. Derzeit analysiert die Bundesverwaltung den Reformbedarf und wird dem Bundesrat bis Ende 2024 mögliche Vorschläge unterbreiten.Der Bund setzt sich zudem für die biodiversitätsverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse ein. So hat die Schweiz die Ausarbeitung der Empfehlungen der Taskforce on Nature-related Financial Disclosure (TNFD) aktiv unterstützt und begrüsst die freiwillige Berichterstattung von Firmen im Einklang mit den Empfehlungen.

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