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Wie kann der Bedarf an spezialisierten Pflegenden im Bereich Pädiatrie KJFF (Kinder, Jugendliche, Familie und Frau) sichergestellt werden?

23.4170 · Postulat · 2023-09-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beautragt zu prüfen, wie er zusammen mit den Kantonen dafür sorgen kann, dass die Berufsschulen (Höhere Fachschule, Fachhochschule mit Bachelor, Bachelor in B.ScN., bzw. Masterabschluss in MNSc) den Studiengang Pädiatrie KJFF in koordinierter Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ausbildungsort sicherstellen.

Begründung

Seit dem Inkrafttreten der Bildungssystematik für Pflegeberufe 2002 werden in der Schweiz nur noch generalistische Pflegeausbildungen über alle Altersgruppen angeboten. Während der dreijährigen generalistischen lehre zur Fachfrau Gesundheit EFZ (FaGe), ebenso wie in den Pflegestudiengängen zur Pflegefachfrau HF (Diplom Höhere Fachschule) od􀀍r Pflegefachfrau FH (Bachelor of Science in Pflege BScN Fachhochschule) gibt es nur wenige verpflichtende Bildungsinhalte zur Pflege von Frühgeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, diese werden ausschliesslich an den Bildungsinstitutionen in Vertiefungsmodulen angeboten.
In den Programmen der Höheren Fachschule HF und Fachhochschule FH Pflege fehlen Physiologie und Pathophysiologie zum Lebensbereich 0 bis 18 Jahre weitgehend. Diese Entwicklung führt dazu, dass diplomierte Pflegefachpersonen HF/FH und Fachfrauen-/Fachmännern Gesundheit EFZ mit einem gesicherten pädiatrischen Basiswissen fehlen.
Die Bildung, Nachbildung und Ausbildung in pädiatrischer Pflege erfolgen ausschliesslich in den Betrieben, Verbänden und Organisationen, welche dafür keine Entschädigung erhalten. Aufgrund der Personalknappheit wird es immer schwieriger, die Ausbildung sicherzustellen, genügend Fachpersonen zu finden und Bettenschliessungen zu verhindern. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Klassengrösse im Theorieteil. Oft werden die Klassen wegen einer Mindestzahl an Teilnehmenden geschlossen. Für die Spezialisierung braucht es auch das Engagement in Kleinklassen zu unterrichten.
In allen Nachdiplomstudiengängen (NOS) gibt es heute bereits die Spezialisierung Pädiatrie (Expert:in Anästhesiepflege, lntensivpflege, Notfallpflege). Was es aber braucht ist, dass nun der Bund zusammen mit den Kantonen dafür zu sorgt, dass die Berufsschulen (Höhere Fachschule, Fachhochschule mit Bachelor, Bachelor in B.ScN., bzw. Masterabschluss in MNSc) den Studiengang Pädiatrie KJFF in koordinierter Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ausbildungsort sicherstellen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Postulantin in Bezug auf die Bedeutung des pädiatrischen Bereichs der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien. Im Gesundheits- und Bildungsbereich sorgt der Bund für die Bereitstellung und Weiterentwicklung der notwendigen Rahmenbedingungen, damit die beteiligten Akteure entsprechend ihren Bedürfnissen und Kompetenzen handeln können. Dafür schafft er Rechtsgrundlagen, die Qualität und Sicherheit gewährleisten, so mit dem Gesundheitsberufegesetz, der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege oder den Bildungsverordnungen in der Berufsbildung. Die an der Bildung beteiligten Partner und die Hochschulen haben klar festgelegte Aufgaben: Der Bund ist für die Steuerung und die strategische Entwicklung zuständig, die Kantone für die Umsetzung und Aufsicht, die Organisationen der Arbeitswelt für die Inhalte der beruflichen Grundbildung sowie der höheren Berufsbildung und die Hochschulen für die Studieninhalte.In der Praxis definieren die Branchen- und Berufsverbände die Bildungsinhalte, die Aufteilung auf die Lernorte und die Qualifikationsverfahren einer beruflichen Grundbildung entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Branche. Auch in der höheren Berufsbildung sind die Organisationen der Arbeitswelt für die Entwicklung und Aktualisierung der Bildungsangebote zuständig, während die Rahmenlehrpläne der höheren Fachschulen in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern erarbeitet und erlassen werden. Die Hochschulen entscheiden autonom über die Studieninhalte und legen diese in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Akteuren fest, wobei sie sich an deren Bedürfnissen und jenen des Arbeitsmarktes orientieren. Der Bund schreibt den Hochschulen keine Lehrinhalte vor.Die in diesem Postulat angesprochenen Bereiche werden in einem diversifizierten Angebot an Aus- und Weiterbildungen behandelt. Auf Ebene der beruflichen Grundbildung ist die Ausbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) generalistisch ausgerichtet; sie deckt somit die verschiedenen Pflegebereiche ab, darunter auch die pädiatrische Pflege. Bei Lernenden, die ihre Lehre in einem Kinderspital absolvieren, nimmt die pädiatrische Pflege in der Ausbildung einen besonderen Platz ein. Die Studiengänge in Pflege an den höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) umfassen ein breites Spektrum an Aufgaben im Bereich Gesundheit, Pflege und Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen. Auch in Praktika können Kompetenzen im Bereich der Pädiatrie erworben werden. Auf Tertiärstufe werden zudem zahlreiche Spezialisierungen angeboten: die Ausbildung zu diplomierten Expertinnen und Experten Intensivpflege mit Schwerpunkt Pädiatrie und Neonatologie (NDS HF), die FH-Ausweise und -Diplome im Bereich der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die von Universitäts- oder Kinderspitälern bereitgestellten zertifizierenden Ausbildungen in pädiatrischer Pflege. Diese Spezialisierungen können flexibel, je nach Bedarf der einzelnen Akteure, umgesetzt werden.Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie mit den Akteuren der Praxis stellt sicher, dass die Bildungsangebote auf deren Bedürfnisse und den Arbeitsmarkt abgestimmt sind. Angesichts der Flexibilität des Systems und seiner Anpassungsfähigkeit, insbesondere dank dem Bottom-up-Ansatz, ist der Bundesrat der Ansicht, dass es weder notwendig noch angemessen ist, den Bildungsinstitutionen top-down Studiengänge in Pädiatrie aufzuerlegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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