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23.4173 · Interpellation · 2023-09-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Ernährungssystem hat grosse Auswirkungen auf die einheimische und auf die globale Biodiversität, auf unser Klima und auf das globale Klima. Im Bereich von Landwirtschaft und Ernährung sind die grössten Treiber dieser negativen Auswirkungen der hohe Verbrauch an fossilen Treibstoffen für Dünger und Maschineneinsatz, der Abbau von Rohstoffen wie Phosphor und Kali, die Produktion und der Konsum tierischer Lebensmittel und der Konsum weltweit gehandelter Nahrungsmittel. Gemäss dem globalen Bericht des Weltbiodiversitätsrates IPBES liegt die aktuelle Aussterberate auf unserem Globus 10 bis 100-mal höher als im Durchschnitt der vergangenen 10 Millionen Jahre und beschleunigt sich fortwährend. Die Durchschnittstemperatur auf der Erde ist gegenüber vorindustriellem Niveau bereits um rund 1°C angestiegen und erste negative Folgen der Klimakrise sind schon deutlich spürbar.

Am 5. September 2023 haben drei Bundesämter die Klimastrategie Landwirtschaft veröffentlicht. Klimakrise und Biodiversitätskrise gehen Hand in Hand und müssen gemeinsam angegangen werden. Darum frage ich den Bundesrat:

  1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Massnahmen im Zusammenhang mit der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 nicht die Biodiversitätskrise verstärken?

  2. Grundsatz 1) der Klimastrategie fordert, dass Synergien im Bereich Nachhaltigkeit optimal genutzt werden. Welche konkreten Synergiemassnahmen plant der Bundesrat zur koordinierten Bekämpfung der Klima- und der Biodiversitätskrise umzusetzen?

  3. Gesunde, funktionsfähige und resiliente Ökosysteme und eine reiche Vielfalt innerhalb und zwischen Arten helfen, den Klimawandel zu bekämpfen und dessen Auswirkungen abzumindern. Welche Massnahmen sind angedacht? Wie wird sichergestellt, dass sowohl Biodiversität wir Klima profitieren?

  4. Viele Subventionen im Bereich Landwirtschaft und Ernährung schädigen unbeabsichtigt Klima und Biodiversität. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass solche Subventionen in Zukunft umgelenkt oder abgeschafft werden bzw. keine neuen geschaffen werden?

  5. Warum wurde die Klimastrategie Landwirtschaft von drei Bundesämter verabschiedet und nicht vom Bundesrat?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1) Bei der Erarbeitung der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 (KSLE) wurde darauf geachtet, dass die Ziele und Massnahmen mit dem Bundesratsbericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik sowie anderen, thematisch verwandten Strategien und Aktionsplänen – namentlich auch der Strategie und dem Aktionsplan Biodiversität Schweiz – kohärent sind. Massnahmen, welche die Biodiversitätskrise verstärken, stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen der KSLE. Zu 2) Klimawandel und den Biodiversitätsverlust werden unter anderem von nicht nachhaltigen Produktions- und Konsummustern angetrieben. Insofern weisen sämtliche Massnahmen, welche darauf abzielen, die Ressourceneffizienz zu verbessern, die Produktion verstärkt auf die Standortbedingungen auszurichten oder die Transparenz und Kostenwahrheit zu erhöhen grosse Synergiepotenziale zur Bewältigung beider Krisen auf. Sämtliche Massnahmen der KSLE lassen sich direkt oder indirekt diesen im Bundesratsbericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik enthaltenen Handlungsfeldern zuordnen. Zu 3) Im Rahmen der Umsetzung der KSLE werden unter anderem die Unterstützung von Agroforstsystemen und die Anwendung eines Leitfadens zum Umgang mit Moorböden geprüft. Beide Massnahmen können sowohl zum Klimaschutz als auch zur Biodiversitätsforderung beitragen. Zu 4) Der Bundesrat hat im Juni 2022 die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Wirkung von acht Instrumenten in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität vertieft zu untersuchen. Die beiden betroffenen Eidgenössischen Departemente UVEK und WBF werden den Reformbedarf analysieren und bis Ende 2024 dem Bundesrat mögliche Vorschläge unterbreiten. Zu 5) Der Bundesrat hat mit dem Aktionsplan 2021– 2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 den drei Bundesämtern BLW, BLV und BAFU den Auftrag zur Aktualisierung der Klimastrategie Landwirtschaft aus dem Jahr 2011 bzw. zur Erarbeitung der KSLE erteilt.