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23.4225 · Interpellation · 2023-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Herbstsession 2021 hat das Parlament beschlossen, mit dem neuen Tabakproduktegesetz gleichzeitig das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen gleichzeitig anzupassen. Dies ist die erste Änderung und Verbesserung des Gesetzes seit seiner Einführung im Jahr 2010: Das Rauchverbot in geschlossenen Räumen wird nun ausdrücklich auf elektronische Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen ausgeweitet.

Zwischen Juni und Oktober 2023 wurde zur Verordnung zum Tabakproduktegesetz eine Anhörung durchgeführt. Die Absicht, die Anpassungen des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen umzusetzen, fehlt jedoch.

Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Wann passt er die Passivrauchschutzverordnung an, und wann setzt er die Änderung des Bundesgesetzes über das Passivrauchen in Kraft?

Das Tabakproduktegesetz soll voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Ein Termin, der bereits mehrfach verschoben wurde. Wenn der Bundesrat darauf spekuliert, dass der Schutz vor Passivrauchen erst gleichzeitig mit dem Tabakproduktgesetz in Kraft treten würde, wäre das:

- unverständlich, da die Anpassung der Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen einfach ist und keine umfangreichen Vorarbeiten erfordert;

- verantwortungslos, denn Unisanté hat im letzten Frühjahr gezeigt, dass in der französischsprachigen Schweiz jeder achte Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren regelmässig elektronische Zigaretten konsumiert.

2. Warum verzögert der Bundesrat die Umsetzung des Rauchverbots für elektronische Zigaretten und Produkte zum Erhitzen in geschlossenen Räumen?

Begründung

Mehrere Studien aus diesem Jahr haben gezeigt, dass der Konsum von E-Zigaretten bei Minderjährigen zunimmt. Neben der Unisanté-Studie zeigt auch die regelmässig bei Schülerinnen und Schülern durchgeführte HBSC-Studie einen starken Anstieg des Konsums von E-Zigaretten: Bereits 17% der Jungen und 8% der Mädchen im Alter von 15 Jahren konsumieren mehrmals pro Woche E-Zigaretten. E-Zigaretten (Einweg) verändern zunehmend das Klima auf den Schulhöfen und das Konsumverhalten der Jugendlichen. Es wurde sogar ein Portal (Vapefree.info) ins Leben gerufen, um Eltern und Lehrerinnen und Lehrern, die mit diesem Problem konfrontiert sind, zu helfen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31) wurde über das neue Tabakproduktegesetz (TabPG; BBl 2021 2327) geändert, um elektronische Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen in seinen Geltungsbereich aufzunehmen (Anhang 3 TabPG in Verbindung mit Art. 49 TabPG). Der Bundesrat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesamten Vorlage bestimmen, wenn er die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) verabschiedet, die sich bis zum 12. Oktober 2023 in Vernehmlassung befand. Das TabPG und die Änderung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen werden also grundsätzlich gleichzeitig in Kraft treten, voraussichtlich Mitte 2024. Ab diesem Zeitpunkt wird der Konsum dieser Produkte überall dort untersagt sein, wo heute das Rauchen verboten ist. 2. Das geplante Inkrafttreten des TabPG – und damit die Anpassung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen – wurde aufgrund der von Volk und Ständen am 13. Februar 2022 angenommenen Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» verschoben. Die dem Parlament gesetzte Frist von drei Jahren zur Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen zur Initiative (Art. 197 Ziff. 14 der Bundesverfassung; SR 101) zwang das Bundesamt für Gesundheit dazu, an zwei Umsetzungsvorlagen gleichzeitig zu arbeiten: an der Vorlage zum TabPG und an derjenigen zur Initiative.