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23.4295 · Interpellation · 2023-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Statistik (BFS) führen getrennte Statistiken über die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Dabei werden gleiche Begriffe verwendet, deren Definition aber teilweise unterschiedlich ist, so zum Beispiel bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung. Gemäss BFS waren es 2’210'788 Personen mit ausländischem Pass im Jahr 2021, das SEM dagegen vermeldet für den gleichen Zeitraum 2'190'293 Personen. Es ist unverständlich, dass die Bundesbehörden unterschiedliche Zahlen liefern, ausgerechnet im politisch sensiblen Bereich der Immigration.

Die Zuwanderung beschleunigt sich immer mehr: Laut SEM hat die ausländische Wohnbevölkerung zwischen Januar und Juni 2023 netto um 47'200 Personen zugenommen, gegenüber 37'816 im Vorjahr, was einer Steigerung von 14,2 % entspricht.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie erklärt sich die Differenz zwischen den Statistiken BFS und SEM zahlenmässig und im Detail, geordnet nach Kategorien?

  2. Aus welchen Gründen gibt es zwei unterschiedliche Statistiken über die Gesamtzahl der registrierten ausländischen Personen in der Schweiz?

  3. Ist der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass die Ausländerstatistiken des SEM und des BfS zusammengelegt werden, um die notwendige Transparenz zu schaffen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Statistiken zur ausländischen Wohnbevölkerung des SEM und des BFS basieren auf unterschiedlichen Definitionen und Erhebungsmethoden und sind daher nicht deckungsgleich. In der Ausländerstatistik des SEM sind nur die gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) und Personenfreizügigkeitsabkommen (SR 0.142.112.681) geregelten Personen enthalten. Zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zählen gemäss SEM Personen mit Niederlassungsbewilligung C, mit Aufenthaltsbewilligung B und mit Kurzaufenthaltsbewilligung L von mindestens 12 Monaten Gültigkeitsdauer. Nicht dazu zählen Diplomatinnen und Diplomaten sowie die internationalen Funktionärinnen und Funktionäre. Auch der Asylbereich (Personen mit Bewilligung N, F und S) wird vom SEM separat – in der Asylstatistik – behandelt. In der Ausländerstatistik des BFS hingegen sind neben dem Ausländerrecht unterstehenden Personen auch internationale Funktionärinnen und Funktionäre, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Personen im Asylprozess mit einer Anwesenheitsdauer von mindestens zwölf Monaten enthalten. Die Zahlen des BFS beruhen auf der Statistik der Bevölkerung der Haushalte (STATPOP). Die Zusammenstellung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung per Ende 2021 sieht gemäss BFS und SEM wie folgt aus: PopulationDifferenz BFS SEMBFS - SEMStändige ausländische Wohnbevölkerung2'244'1812'190'29353'888 Ausländerbereich2'195'4512'190'2935'158 Niederlassungsbewilligung C...........1'384'5601'409'224-24'664 Aufenthaltsbewilligung B (inkl. Ci).......760'693762'268-1'575 Kurzaufenthaltsbewilligung (L >= 12 Monate) 20'01618'8011'215 Diplomaten und internationale Funktionäre 30'182 30'182 Asylbereich48'730(48'185)48’730 Vorläufig Aufgenommene F............45'239 (44'753)45’239 Asylsuchende N.....................3'491 (3'432) 3’491() Die in Klammern gesetzten Zahlen werden in der Asylstatistik des SEM veröffentlicht.2. Die Publikation zweier unterschiedlicher Statistiken ist hauptsächlich durch unterschiedliche Verwendungszwecke und Datengrundlagen begründet (siehe Frage 1). Die Grundlagen für die Statistiken des SEM sind in der ZEMIS-Verordnung (SR 142.513) und für das BFS in der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) verankert. Im Jahr 2008 fand beim SEM die Einführung des neuen zentralen Migrationssystems (ZEMIS) statt. In der 2010 eingeführten Statistik der Personen und Haushalte (STATPOP) werden die Informationen zu ausländischen Personen mit Ausweisen C, B und L (≥12 Monate) aus den Einwohnerregistern genommen. Informationen zu Personen mit Ausweisen L (<12 Monate), Ci, N, F und S stammen hingegen aus ZEMIS.Die Definitionen des BFS sind an internationalen Empfehlungen und Konzepten der Bevölkerungsstatistik ausgerichtet, diejenigen des SEM richten sich weiterhin nach den nationalen rechtlichen Gegebenheiten mit einer Unterscheidung zwischen Asyl- und Ausländerbereich. Das SEM führt aufgrund der Bedürfnisse von Politik, Verwaltung und Medien einen monatlichen Veröffentlichungsrhythmus. Die Synthesestatistik des BFS wird quartalsweise publiziert.3. Seit 2003 finden gemeinsame Abstimmungen zwischen BFS und SEM betreffend diese Statistiken sowie die Abgrenzungen zur Methodik und die Definitionen statt. Unterschiede werden in den jeweiligen Publikationen transparent kommuniziert. Eine Zusammenlegung der Statistiken ist zwar nicht zielführend, doch das weitere Harmonisierungspotenzial ist durchaus prüfenswert.

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