23.7884 · Fragestunde. Frage · 2023-12-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Lärmschutzverordnung Art 39 werden Lärmmessungen bei offenen Fenster durchgeführt. Immer mehr Bauten werden in Minergie Standard ausgeführt und sind mit technisch geregeltem Luftaustausch ohne Öffnung der Fenster ausgerüstet. Der Ständerat diskutiert aktuell diesbezüglich eine Aenderung.
Sieht der Bundesrat bei Minergie Bauten ein Widerspruch zur aktuellen Lärmschutzverordnung, weil ja die Fenster nicht geöffnet werden zur Lüftung?
Stellungnahme des Bundesrates
Auch bei einem Minergiehaus können die Fenster geöffnet werden. Sie müssen jedoch nicht geöffnet werden, um den Luftaustausch sicherzustellen. Minergie empfiehlt aber beispielsweise, im Sommer die Gebäude nachts mit offenen Fenstern auszukühlen. Entsprechend werden in einem Minergiehaus die Lärmimmissionen gleich gemessen wie bei einem konventionellen Gebäude, bei offenem Fenster. Der Bundesrat sieht daher keinen Widerspruch zwischen den Anforderungen von Minergie und dem Lärmschutz.