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24.062 · Geschäft des Bundesrates · 2024-08-21

Finanzdepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 21. August 2024 zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Jordanien

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2024

Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Jordanien

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Jordanien verabschiedet. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit und vorteilhafte Bedingungen für die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten.

Mit diesem DBA kann die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen im Nahen Osten ausweiten. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich vorteilhaft auf die Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken wird.

Das DBA entspricht weitgehend dem DBA-Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Abkommenspraxis in diesem Bereich. Es vermeidet die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Einkommenssteuern, beispielsweise bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Das DBA trägt den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor. Diese soll verhindern, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Jordanien ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss dieses DBA begrüsst. Es wurde am 13. Dezember 2023 unterzeichnet. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es in der Schweiz noch von den Eidgenössischen Räten und in Jordanien von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 09.12.2024

Beschluss gemäss Entwurf

Debatte im Nationalrat, 05.03.2025

Zustimmung