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Im Ausland erforderliche Bauarbeiten zur Förderung des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene in der Schweiz

24.1052 · Anfrage · 2024-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit der Annahme der Motion 24.3389 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats im Zusammenhang mit dem Verlagerungsbericht 2023 hat das Parlament die Weichen für die weitere Finanzierung von Bahninfrastruktur im Ausland, konkret in Frankreich und Deutschland, gestellt.

Im Juni 2023 unterzeichnete Bundesrat Rösti mit seinem italienischen Amtskollegen, Minister Salvini, eine Absichtserklärung für die Zusammenarbeit beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und der Dienstleistungen im Bahnverkehr, die unter anderem den Bau eines dritten Gleises zwischen Cantù und Camnago auf der Strecke Chiasso–Mailand bis 2035 vorsieht. Dessen Finanzierung ist jedoch noch nicht geregelt.

Der Bau eines dritten Gleises (von nur 8 km Länge) ist absolut wichtig. Nur so kann die Pünktlichkeit der EC-Verbindungen zwischen dem Norden und dem Süden der Alpen sowie der regionalen Verbindungen zwischen dem Tessin und der Lombardei gewährleistet werden, kann die Fahrzeit zwischen Zürich und Mailand auf drei Stunden verkürzt und das Angebot auf zwei Züge pro Stunde erhöht werden. Und nur so kann die Leistung des Güterverkehrs verbessert werden, der noch nicht zuverlässig genug ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:

  1. Sind ihm die Schwierigkeiten und Verspätungen im Bahnverkehr zwischen Chiasso und Mailand sowie die Hindernisse für den Ausbau des Angebots bekannt?

  2. Welche Fortschritte sind seit der Unterzeichnung der Absichtserklärung im Jahr 2023 beim oben genannten Projekt erzielt worden?

  3. Ist der Bundesrat bereit, sich im Interesse der Schweiz aktiv, gegebenenfalls auch finanziell, zu engagieren, um dieses Bauwerk so schnell wie möglich zu verwirklichen?

  4. In welchen Fällen hat sich die Schweiz bisher direkt an der Finanzierung von Bahninfrastruktur im Ausland beteiligt? Für welche Gesamtbeträge, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Investitionen?

  5. Ging es immer um die Verlagerung des Güterverkehrs oder auch um die Steigerung der Effizienz des Personenverkehrs?

  6. Welche weiteren Arbeiten sind angesichts der Erwartungen des Tessins und insbesondere des Mendrisiotto, das immer mehr durch den grenzüberschreitenden Strassenverkehr belastet wird, erforderlich, um das Bahnangebot deutlich zu verbessern? Wäre ein Ausbau des Monte-Olimpino-Tunnels oder der Bau eines neuen Tunnels eine Möglichkeit, um die Durchfahrt von Doppelstockzügen, für die bislang in Como Endstation ist, zu ermöglichen? Wie aussichtsreich wäre ein solches Vorhaben?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Ausbau der Bahninfrastruktur zwischen Italien und der Schweiz beruht auf der bilateralen Vereinbarung von 1999. Auf dieser Grundlage trifft sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Verkehr (BAV) und des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (MIT) viermal jährlich, um den Ausbau der Bahninfrastruktur zwischen den beiden Ländern zu planen und zu beaufsichtigen. Die betroffenen Kantone Wallis und Tessin sowie die Regionen Lombardei, Piemont und Ligurien sind ebenfalls bei diesen Sitzungen vertreten. In diesem Rahmen wurde die im Wortlaut der Anfrage erwähnte Absichtserklärung ausgearbeitet. Fragen zum Betrieb und zur Pünktlichkeit der Eisenbahndienste stehen regelmässig auf der Tagesordnung der interministeriellen Treffen. 2. Für das dritte Gleis zwischen Cantù und Camnago in Italien ist die Projektierung im Gange. Die Inbetriebnahme ist für 2035 geplant. 3. In der Absichtserklärung 2035 ist nicht geregelt, wie die Infrastrukturmassnahmen finanziert werden sollen; implizit wird aber von einer Finanzierung nach dem Territorialitätsprinzip ausgegangen. Mit dem Beschluss zur Finanzierung des Zimmerberg-Basistunnels II und des Ausbaus des Lötschberg-Basistunnels ist die Schweiz ihren Verpflichtungen nachgekommen und erwartet von Italien, dass es Infrastrukturmassnahmen auf italienischem Gebiet finanziert. 4. Mit dem Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 hat das Parlament 200 Mio. als Beitrag der Schweiz an Massnahmen zugunsten des grenzüberschreitenden Verkehrs beschlossen. Gestützt auf die Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Bewertung hat der Bundesrat die folgenden Massnahmen mit der Botschaft zum Ausbauschritt 2035 zur Umsetzung vorgeschlagen: Halbstundentakt Basel Badischer Bahnhof–Schaffhausen–Singen (Elektrifizierung Hochrheinbahn; Deutschland), Taktverdichtung Basel Badischer Bahnhof–Lörrach (Ausbau Wiesental der S-Bahn Basel; Deutschland) und Angebotsausbau Basel SBB–EuroAirport (Frankreich). Vertraglich wurde bislang nur der Beitrag der Schweiz in Höhe von 50 Mio. Franken für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn Basel – Erzingen (– Schaffhausen) abgeschlossen.Für die weiteren Projekte sind folgende Beträge vorgesehen:Taktverdichtung Basel Badischer Bahnhof–Lörrach: 30 Mio. Franken
Angebotsausbau Basel SBB–EuroAirport: 115 Mio. FrankenStudien für grenzüberschreitende Projekte: 5 Mio. Franken Im Rahmen des Programms HGV-Anschluss wurde Deutschland ein Darlehen über 21,8 Mio. CHF für die Elektrifizierung der deutschen Strecke Lindau – Geltendorf (– München) zur Verfügung gestellt, welches innerhalb kurzer Zeit vollumfänglich zurückbezahlt wurde. Für Ausbauten in Frankreich wurden die folgenden Beiträge à fonds perdu ausgerichtet:Revitalisierung Delle – Belfort 26,8 Mio. CHFBellegarde – Nurieux – Bourg-en-Bresse 174,8 Mio. CHFLa Plaine – Bellegarde 6,1 Mio. CHFVallorbe/Pontarlier – Frasne – Dole 27,7 Mio. CHFBahnhof Dijon 1,6 Mio. CHFTGV Rhin – Rhône 100,0 Mio. CHF Im Rahmen des 4-Meter-Korridors für den Güterverkehr hat sich die Schweiz wie folgt finanziell in Italien engagiert:- Luino-Linie 120 Mio. Euro, 2020 Hauptarbeiten abgeschlossen- Simplon-Linie 134.5 Mio. Euro, Arbeiten im Gang, Abschluss 12.2028 geplant Die notwendigen Anpassungen am Bahnhof Annemasse (F) in Zusammenhang mit dem Projekt «Cornavin - Eaux-Vives - Annemasse (CEVA)» hat die Schweiz mit 15,7 Mio. Euro finanziert. Die Arbeiten sind abgeschlossen. 5. Die (Mit-)Finanzierung von Bahninfrastrukturmassnahmen im Ausland durch die Schweiz stützt sich immer auf Parlamentsentscheide. Diese spezifischen Entscheide betreffen Investitionen sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr. 6. Die Absichtserklärung 2035 sieht neben dem Ausbau der Strecke Chiasso–Mailand weitere Ausbauprojekte vor, wie die Verlängerung der Verbindung Malpensa–Mendrisio bis nach Lugano sowie die Verlängerung der Regionalzüge bis Erba bzw. Lecco. Arbeiten am Monte-Olimpino-Tunnel sind nicht Teil der Absichtserklärung, da es sich dabei um die Sanierung und nicht um den Ausbau einer bestehenden Infrastruktur handelt. Der Bund kann jedoch gegenüber den italienischen Partnern im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe die Bedeutung der Sanierung dieses Tunnels auf italienischem Gebiet unterstreichen (vgl. Antwort 1 oben).

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