24.304 · Standesinitiative · 2024-03-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 115 des Parlamentsgesetzes reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:
Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, dahingehend tätig zu werden, dass die erbrachten Leistungen in der Tarifstruktur für Spitäler, insbesondere für versorgungsrelevante Spitäler, welche Leistungsaufträge für regionale End- und Maximalversorgung wahrnehmen, sowie umfassende Vorhalteleistungen sicherstellen, im Durchschnitt kostendeckend vergütet werden. Es soll auch ein Mechanismus vorgesehen werden, welcher die Anpassung der Tarife an die Teuerung berücksichtigt.
Begründung
Viele grosse öffentliche Spitäler in der Schweiz sehen sich aktuell mit einer kritischen finanziellen Situation konfrontiert, da die Tarife für die Behandlungen nicht kostendeckend sind. Auch die St. Galler Spitäler leiden darunter. Mit der Teuerung, welche in den Tarifen nur stark verzögert abgebildet wird, hat sich eine sowieso schon prekäre Situation noch verschärft.
Die geltenden Effizienzvorgaben tragen zu dieser Situation bei. Für den stationären Bereich sieht Art 49 Abs. 1 KVG vor, dass sich die Spitaltarife an jenen Spitälern orientieren, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Eine solche Orientierung an den kostengünstigen Spitälern ist dann problematisch, wenn Spitäler, welche Leistungsaufträge für End- und Maximalversorgung wahrnehmen und umfassende Vorhalteleistungen erbringen, keine angemessene Vergütung für ihre spezifische Risiko- und Kostenstruktur erhalten.
Nun soll sich die Situation gar noch verschärfen: Während man sich bis anhin bezüglich der Effizienzvorgabe an den 40 Prozent kostengünstigsten Akutspitälern orientiert hat, sollen es gemäss einer sich in der Vernehmlassung befindlichen Revision der KVV die 30 Prozent kostengünstigen sein. Dies wird für versorgungsrelevante Spitäler, welche die End- und Maximalversorgung sowie umfassende Vorhalteleistungen sicherstellen, zusätzlich substantielle finanzielle Konsequenzen haben.
Im ambulanten Bereich sind die geltenden Tarife für niedergelassene Spezialisten und manche Kliniken attraktiv, während sich für alle grossen öffentlichen Spitäler, die auch unrentable Leistungen anbieten müssen, die für die Gesundheitsversorgung notwendig sind, aus dieser Tätigkeit grosse Defizite ergeben.
Während der Covid-Krise hat sich gezeigt, dass es für die Resilienz des Schweizer Gesellschaftssystems entscheidend ist, im Krisenfall auf gut ausgebaute regionale End- und Maximalversorger zählen zu können. Es ist nicht zielführend, im Namen einer undifferenzierten Effizienzorientierung diese zentralen Stützen des Schweizer Gesundheitssystems auszuhöhlen.
Verhandlungen
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.05.2026
Die Kommission beantragt, der Standesinitiative Iv. SG «Kostendeckende Tarife für versorgungsrelevante Spitäler» (24.304) mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge zu geben.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch