24.330 · Standesinitiative · 2024-12-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Wortlaut
Der Kanton Nidwalden unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Art. 160 Absatz 1 der Bundesverfassung eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut:
Der Durchgangsbahnhof Luzern soll mit dem nächsten Ausbauschritt für die Eisenbahninfrastruktur (Botschaft 2026) finanziert und so geplant werden, dass eine vollständige Eröffnung als Durchgangsbahnhof bis spätestens 2040 möglich wird.
Begründung
Der Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) ist ein Schlüsselprojekt für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs (öV) in der Zentralschweiz. Mit einem Tunnelsystem inkl. Tiefbahnhof Luzern ermöglicht er häufigere und schnellere Verbindungen auf allen Achsen des Schienenverkehrs der SBB und anderer normalspuriger Bahnen. Derzeit ist der Bahnhof Luzern ein reiner Kopfbahnhof, der seine Kapazitätsgrenze erreicht hat. Der öffentliche Verkehr (öV) wird als Gesamtsystem somit nachhaltig verbessert. Der DBL schafft die Voraussetzung, die Zentralschweiz besser mit den nationalen und internationalen Zentren zu verbinden. Er ermöglicht dadurch eine deutlich bessere Erreichbarkeit der ganzen Region.
Der Kanton Nidwalden setzt sich für die Realisierung dieses Grossprojekts ein. Er fordert das Bundesparlament auf, im nächsten Ausbauschritt des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur (Botschaft 2026) die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern zu finanzieren. National- und Ständerat haben bereits in früheren Botschaften die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Projektes bestätigt (Art. 1 Abs. 2 Bst h resp. Art. 1 Abs. 3 Bst b Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur vom 21. Juni 2019).