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Nähere Informationen zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2024‒2027

24.3991 · Interpellation · 2024-09-25

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Nationale Aktionsplan (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte 2020–2023 hat letztes Jahr das Ende seiner Laufzeit erreicht und sollte 2024 aktualisiert werden.

  1. Wann wird der NAP für Wirtschaft und Menschenrechte 2024–2027 veröffentlicht und welchen Inhalt wird er haben?

  2. Wird der NAP die aktuelle Situation bezüglich Sorgfaltspflichten der Schweizer Unternehmen gemäss EU-Lieferkettenrichtlinie berücksichtigen?

  3. Werden die Wiedergutmachungsmechanismen im aktualisierten NAP verstärkt?

Begründung

Die Schweiz unterstützt weltweit die Umsetzung der 2011 verabschiedeten UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die verantwortungsvolle Unternehmungsführung. Der NAP für Wirtschaft und Menschenrechte zeigt, wie die Schweiz diese Leitprinzipen umzusetzen gedenkt und welchen Massnahmen eine verantwortungsvolle Unternehmungsführung entspricht. Mit dem NAP verpflichten sich der Bundesrat und die Schweiz, die verschiedenen darin enthaltenen Massnahmen zu fördern, um die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren. Von den in der Schweiz ansässigen Unternehmen wird folglich erwartet, dass sie die Menschenrechte bei allen ihren Geschäftstätigkeiten einhalten, auch in ihren Lieferketten.

2016 wurde der erste NAP für 2016‒2019 verabschiedet, 2020 jener für den Zeitraum 2020‒2023. Der zweite NAP hat 2023 das Ende seiner Laufzeit erreicht. Am 15. November 2023 beauftragte der Bundesrat das EDA und das WBF, den NAP für die Legislaturperiode 2024‒2027 zu aktualisieren. Der finalisierte NAP sollte nach vorgängiger Konsultation der Begleitgruppe und verschiedener Interessengruppen bis Ende Juni dem Bundesrat vorgelegt werden.

Der NAP und seine Umsetzung wurden 2023 in zwei Studien evaluiert. Diese sollten als Grundlage für die Ausarbeitung eines neuen NAP für die Jahre 2024‒2027 dienen. Die Studien haben gezeigt, dass der NAP ein wichtiges Element für die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien ist. Darin wurden zudem Empfehlungen formuliert, wie er weiterentwickelt werden könnte. Die Studien veranschaulichen unter anderem, dass die Schweizer Unternehmen gewisse Sorgfaltsprüfungsmassnahmen umsetzen, umfassende Sorgfaltsprüfungen in den KMU aber noch selten sind und im nächsten NAP gestärkt werden sollten. Zudem sollten die gerichtlichen und aussergerichtlichen Wiedergutmachungsmechanismen in der Schweiz im aktualisierten NAP sichtbarer gemacht und gestärkt werden.

2024 hat die EU ihre Lieferkettenrichtlinie verabschiedet, mit der grosse Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet werden, in ihren Lieferketten die Menschenrechte zu achten. Ein Teil der Schweizer Unternehmen wird direkt oder indirekt von dieser Richtlinie betroffen sein. Die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und die Durchführung von Sorgfaltsprüfungen im Rahmen der Unternehmensverantwortung, ein zentrales Element des NAP, gewinnen somit an Bedeutung.

Es ist aus diesen Gründen angezeigt, den neuen NAP für Wirtschaft und Menschenrechte rasch zu aktualisieren und umzusetzen. Dabei müssen die Ergebnisse der Studien und die neue EU-Gesetzgebung berücksichtigt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2024–2027 (NAP) sollte noch vor Ende Jahr verabschiedet und veröffentlicht werden. Ziel dieser Aktualisierung ist es, die Massnahmen der vorherigen NAP zu konsolidieren und weitere Massnahmen für neue Herausforderungen zu beschliessen. Dabei werden die Rechtsentwicklungen im In- und Ausland berücksichtigt, einschliesslich Wiedergutmachungsmechanismen.

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