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24.4068 · Interpellation · 2024-09-26

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz ist völkerrechtlich verpflichtet, Menschenhandel zu verhindern und zu bekämpfen, wobei die meisten Opfer sexueller Ausbeutung ausgesetzt sind. Zwischen 58 % und 80 % der vom FIZ (Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration) betreuten Opfer in den Jahren 2021-2023 waren von sexueller Ausbeutung betroffen. Auch die Fedpol-Daten zeigen, dass ein Großteil der registrierten Fälle auf sexuelle Ausbeutung zurückzuführen ist.

Eine große Herausforderung ist die Identifizierung der Opfer, die spezialisiertes Fachwissen erfordert. Kantone mit spezialisierten Einheiten erkennen mehr Opfer, aber da diese Einheiten in wenigen Kantonen vorhanden sind, wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Der UN-Ausschuss gegen Folter kritisiert die Schweiz für unzureichende Strafverfolgung und Identifizierung von Opfern des Menschenhandels. Er empfiehlt verstärkte Schulungen für Justiz-, Strafverfolgungs- und Grenzbeamte sowie landesweite Sensibilisierungskampagnen.

Die derzeitige Lage für Opfer von Menschenhandel in der Schweiz gilt als unzufriedenstellend. Verschiedene Organisationen fordern stärkere Massnahmen, um nicht nur Gesetze zu erlassen, sondern auch aktiv zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Angesichts der internationalen Kritik ist es unerlässlich, dass der Bund mehr Verantwortung übernimmt, da es große Unterschiede in der Bekämpfung des Menschenhandels zwischen den Kantonen gibt. Es wird einheitliche Standards für den Opferschutz gefordert.

In Anbetracht dieser Umstände bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was unternimmt der Bundesrat, um die Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern?

  2. Wie gedenkt der Bundesart die vom UN-Antifolterausschuss kritisierten Lücken im Bereich der Strafverfolgung zu schliessen und die Identifizierung von Opfern zu erhöhen?

  3. Wie schätzt der Bundesrat die Entwicklung einer einheitlichen, nationalen Strategie ein, um die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen sicherzustellen?

  4. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die Kantone ihrer Verantwortung im Kampf gegen den Menschenhandel, auch im Kontext der Prostitution, nachkommen?

  5. Wie gedenkt der Bundesrat, die Zusammenarbeit mit den Kantonen zu verbessern und die kantonalen Behörden bei der effektiven Strafverfolgung und beim Schutz der Opfer zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bei Menschenhandel geht es um eine besonders schwere Straftat der Ausbeutung, die Bund und Kantone gemeinsam mit den spezialisierten Fachstellen bekämpfen müssen. Seit 2012 reflektieren nationale Aktionspläne (NAP) die nationale Strategie zur Bekämpfung von Menschenhandel. Diese NAP basieren auf einem multilateralen und multidisziplinären Ansatz und tragen so zu einer koordinierten und effektiveren Bekämpfung von Menschenhandel bei. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den dritten NAP gegen Menschenhandel für die Jahre 2023–2027 gutgeheissen. Ebenso haben die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und ‑direktoren (KKJPD) den NAP mit Blick auf die in ihre jeweilige Zuständigkeit fallenden Massnahmen gutgeheissen. Parallel dazu wurde der Betrag, der fedpol zur Unterstützung von Projekten und Organisationen zur Verfügung steht, die sich in der Prävention von Menschenhandel engagieren, von zuvor 400 000 auf 600 000 Franken erhöht. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit setzt die Schweiz Projekte um, die darauf hinwirken, die Ursachen von Ausbeutung zu mindern und Partner zu stärken, die sich in den Herkunftsländern der Opfer, wie Nigeria, für eine menschenrechtsbasierte Bekämpfung von Menschenhandel einsetzen. 2. Im dritten NAP wurden sieben strategische Ziele festgelegt. Dazu gehören namentlich die Ausbildung und Sensibilisierung der Akteure gegen Menschenhandel, damit Opfer besser erkannt und geeignete Massnahmen ergriffen werden können, aber auch die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung von Menschenhandel in den Kantonen. In diesem Zusammenhang wird auch die Ausgestaltung der zugrunde liegenden Strafnorm gegen Menschenhandel überprüft. Die strategischen Ziele schliessen organisatorische Massnahmen wie auch Schulungsmassnahmen für die Strafverfolgungsbehörden mit ein. 3., 4. und 5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass es für eine erfolgreiche Bekämpfung von Menschenhandel und der organisierten Kriminalität im Allgemeinen eine gemeinsame nationale Strategie braucht. Aus diesem Grund erarbeiten das EJPD und die Kantone derzeit eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Sie stützen sich dabei auf eine umfassende Studie zu den behördlichen Kenntnissen und Instrumenten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Schweiz, die 2023 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus enthält der aktuelle nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel mehrere Massnahmen zur Vereinheitlichung der Praxis und der Standards beim Opferschutz in den Kantonen. An die Schweiz gerichtete Empfehlungen internationaler Organisationen im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel werden bei der Ausarbeitung der Massnahmen, die in die nationalen Aktionspläne einfliessen, geprüft und berücksichtigt. Um einen gemeinsamen Ansatz zu fördern und die Kantone zu unterstützen, nimmt fedpol an kantonalen Runden Tischen gegen Menschenhandel teil und organisiert jedes Jahr ein Treffen der kantonalen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel fällt in die kantonale Strafverfolgungskompetenz. Fedpol unterstützt die Kantone in der internationalen Polizeikooperation und stellt den internationalen polizeilichen Informationsaustausch sowie die Aus- und Weiterbildung sicher. Ferner unterstützt fedpol die Kantone in der Koordination von Ermittlungsverfahren mit anderen Kantonen und/oder dem Ausland und leitet Vorermittlungen ein, wenn noch keine Zuständigkeit eines Kantons feststeht.