Lokale Verwertung der momentanen Stromüberschüsse, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen, die Stromnetze zu entlasten und die Versorgung im Winter sicherzustellen
24.4099 · Motion · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Bestimmungen auszuarbeiten, um die Verwertung von momentanen Stromüberschüssen, die im Zuge der Energiewende auftreten können, zu fördern. Dies soll möglichst auf dem Verordnungsweg erfolgen.
Es soll insbesondere die Einführung von sehr günstigen Netztarifen geprüft werden, um einen Anreiz zu schaffen, anstelle von Gas, Holz oder anderen wertvollen oder fossilen Ressourcen die Stromüberschüsse zur Erzeugung von Wärme zu nutzen. Dies könnte in Form einer zeitlich befristeten Netzgebühr sein, die nur genutzt werden kann, wenn in einem bestimmten Teil eines Netzes oder auch im ganzen Netz Stromüberschüsse auftreten.
Begründung
Es gibt zahlreiche intelligente Nutzungsmöglichkeiten für diesen überschüssigen Strom, die interessanter sind als das einfache Brechen von Lastspitzen («Peak-Shaving»). Denkbar sind insbesondere die Nutzung von überschüssigem Strom als Ersatz für die Gasverbrennung in bestimmten industriellen Prozessen im Sommer, zum Heizen von Schwimmbädern, zur Erzeugung von Wärme in holzbefeuerten Fernwärmenetzen oder für noch speziellere Anwendungen wie das Trocknen von Heu oder die Versorgung von saisonalen Wärmespeichern. Selbstverständlich könnte ein solcher Tarif für Elektrolyseure und ähnliche Anwendungen dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.
Aus kausaler Sicht ist dieser besonders günstige Netztarif dadurch gerechtfertigt, dass durch die lokale Nutzung dieses Stroms das Netz für den Transport nicht verstärkt werden muss. Indem die Nachfrage in Zeiten hoher Stromproduktion erhöht wird, wird mit diesem System das Risiko von Negativpreisen gesenkt, was wiederum zur Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugungsanlagen und zur Versorgungssicherheit beiträgt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Netz-Verstärkung vor Netz-Ausbau) und der neuen Flexibilitätsregulierung im revidierten Stromversorgungsgesetz (BBl 2023 2301) sind bereits Massnahmen vorgesehen, um die Produktion aus erneuerbaren Energien dezentral und vor allem intelligent zu integrieren und dadurch die Netzkosten zu senken. Das revidierte Stromversorgungsgesetz ermöglicht zudem die Einführung dynamischer Netzentgelte, welche den Bedarf des Netzes durch die Einführung von Marktsignalen widerspiegeln. Die Netztarife müssen die Netzrealität widerspiegeln: Wenn überschüssiger Strom aus Photovoltaikanlagen ins Netz eingespeist wird, kann das Netz überlastet werden, was zu höheren Netzkosten führt. Der überschüssige Strom kann physikalisch nicht ins Netz integriert werden. Durch die Einführung eines günstigen Netztarifs verstärkt sich dieser Effekt. Der Bezug von überschüssigem Strom aus dem Netz wird zu Zeiten gefördert, in denen es beim Produktionsstandort nicht ins Netz eingespeist werden kann. Folglich muss das Netz verstärkt werden, was zu höheren Netzkosten führt. Neben dem Fokus auf die Netznutzungsentgelte ist zudem auch die Kostenseite für den Energiebezug zu beachten: In Zeiten mit schweizweit sehr viel Einspeisung ist der Strompreis in der Preiszone tendenziell tief. Damit ist insbesondere auch durch den günstigen Energiepreis ein Anreiz für die Verwendung dieser Überschussmengen gegeben.Die Motion steht aus den oben genannten Gründen im Widerspruch zur revidierten Netzregulierung im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien (BBl 2023 2301), das am 9. Juni 2024 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.