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Für die Wiederaufnahme des Bundesgesetzes über den Anschluss an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz

24.4113 · Motion · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt:

  • das Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz zu revidieren, um vorrangige Projekte, die die Regionen Basel, Westschweiz, Tessin und Zürich mit den nächstgelegenen Metropolen in den Nachbarländern verbinden, in das Gesetz aufzunehmen und so das Potenzial der noch zu wenig genutzten internationalen Zugverbindungen besser auszuschöpfen;

  • für diese Projekte in Abstimmung mit den betroffenen Kantonen und den europäischen Partnern einen Finanzierungs- und Umsetzungsplan zu erstellen und dabei besonders auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Verbindungen zu achten, deren Infrastruktur zurzeit veraltet und deren Angebot unzureichend ist.

Begründung

Trotz den Bemühungen in der Vergangenheit bleiben mehrere strategisch wichtige Verbindungen zwischen der Schweiz und dem europäischen Eisenbahnnetz hinter ihrem Potenzial zurück. Die Strecke Genf–Lyon zum Beispiel, die für die Verbindung der Schweiz mit Südwesteuropa von entscheidender Bedeutung ist, weist verschiedene Mängel auf: von der veralteten Infrastruktur über mangelnde Kapazitäten bis hin zu einer unzureichenden Häufigkeit der Züge. Bei der Strecke Lausanne/Neuchâtel–Frasne (–Paris) sind Investitionen erforderlich, damit sie befahrbar bleibt. Dies gilt auch für die Strecken zwischen der Westschweiz und Mailand oder zwischen Zürich und Stuttgart, zwischen Lugano und Mailand sowie zwischen Basel und Strassburg. Dieser Umstand macht deutlich, dass dringend eine Verbesserung nötig ist, um den Bedürfnissen der Reisenden gerecht zu werden und die Ziele der grenzüberschreitenden Anbindung zu unterstützen.

Die früheren Projekte haben zwar einige Fortschritte ermöglicht. Es war mit ihnen aber nicht möglich, die Verbindungen voll auszubauen. Das letzte Bundesgesetz, das 2022 mit einem Verpflichtungskredit von 1,09 Milliarden Franken abgeschlossen wurde, hat sich günstig ausgewirkt. Aber angesichts der aktuellen Herausforderungen für eine nachhaltige Mobilität war es nicht ausreichend.

Wenn sich die Schweiz auf die Entwicklung von Hochleistungsstrecken konzentriert, kann sie nicht nur ihre Abhängigkeit von Flugverbindungen verringern, sondern auch ihre strategische Position im europäischen Eisenbahnnetz stärken. Die Wiederaufnahme des Bundesgesetzes würde es ermöglichen, diese Projekte in ein kohärentes Konzept zu integrieren, damit die Schweiz bei den Entwicklungen im Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr in Europa nicht aussen vor bleibt, sondern daran teilnimmt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Planungsprozess für den Bahnausbau ist in Art. 48a-f Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) beschrieben. Art. 48a legt die Ziele für den Ausbau der Infrastruktur fest und nennt explizit für den Personenverkehr die Verbesserung der Verbindungen mit europäischen Metropolitanräumen sowie den Ausbau des Regional- und Agglomerationsverkehrs. Der vom Bundesamt für Verkehr kürzlich veröffentlichte Bericht zur räumlichen Wirkung der Perspektive BAHN 2050 bekräftigt und konkretisiert diese Strategie. Im Bericht wird die Relevanz internationaler Verbindungen in die europäischen Metropolitanräume und in grenzüberschreitenden Agglomerationen bestätigt, wie es die vorliegende Motion fordert. Neben dem gesetzlich verankerten Planungsprozess pflegt der Bund mit sämtlichen Nachbarländern institutionalisierte Kontakte, über welche der Ausbau von Bahnangebot und -infrastruktur gemeinsam mit den nationalen und regionalen Partnern vorangetrieben wird. Dabei steht jeweils die Definition der angestrebten Angebote im Vordergrund. Davon abgeleitet werden die notwendigen Infrastrukturen ermittelt und in Absichtserklärungen festgehalten. Das neueste Beispiel ist ein Memorandum of Understanding (MoU) mit Italien, welches der Vorsteher UVEK am 6. Juli 2023 unterschrieben hat. Dieses MoU legt für den Zeithorizont 2035 das Angebot im Personenverkehr auf den internationalen Korridoren fest. Zudem ist zur Stärkung der grenzüberschreitenden Verkehre zwischen Frankreich und der Schweiz ein MoU in Erarbeitung (Déclaration d’intention relative au développement stratégique des liaisons ferroviaires franco-suisses). Dabei wird ebenfalls das Potential der Strecke Genf - Lyon geprüft werden.Bei der Finanzierung von grenzüberschreitenden Infrastrukturausbauten verfolgt der Bund grundsätzlich das Territorialprinzip. Jeder Partner übernimmt die Kosten, welche in seinem Land anfallen. Im Rahmen der Botschaft zum STEP Ausbauschritt 2035 hat das Parlament für grenzüberschreitende Angebote einen Finanzierungsbeitrag an die Infrastrukturausbauten von insgesamt 200 Millionen Franken gesprochen, namentlich für den Anschluss EuroAirport (F), die Elektrifizierung Hochrhein (D) und den Ausbau der Wiesentalbahn (D). Damit werden grenzüberschreitende Angebote ermöglicht, welche von den Kantonen in den Planungsprozess eingebracht wurden und aus Schweizer Sicht ein gutes Nutzen/Kosten-Verhältnis aufweisen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Planungs- und Finanzierungsinstrumente sowie die institutionalisierten Kontakte mit den Nachbarländern eine ausreichende Grundlage sind, um die grenzüberschreitenden Verbindungen voranzubringen. Aus Sicht des Bundesrates können mit den bestehenden Instrumenten die Ziele dieser Motion erreicht werden. Die Finanzierung über den BIF erfolgt nach denselben Grundsätzen wie für inländische Projekte, d.h. unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Betrachtung und abgestimmt auf die strategischen Ziele für die Weiterentwicklung der Bahn.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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