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Kantone bei der Finanzierung der Gesundheitskosten für Personen mit Schutzstatus S entlasten

24.4159 · Motion · 2024-09-26

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Asylgesetz (AsylG) und allfällige weitere Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen dahingehend zu ändern, dass die Finanzierung der Krankenkassenprämien bei Personen mit S-Status vollständig der Bund übernimmt.

Begründung

Der seit über zwei Jahre dauernde Angriffskrieg Russlands stellt für die westliche Welt in verschiedenen Bereichen eine Zäsur dar. Hundertausende vor allem schutzsuchender Ukrainerinnen und Kinder mussten ihr Zuhause verlassen. Es war daher auch richtig, zu Beginn des Krieges diesen Personen unkompliziert den Schutz zu gewähren. Fakt ist aber auch, dass viele europäische Länder unter den damit zusammenhängenden finanziellen Folgen gerade im Sozialbereich ächzen und die Belastung stetig zunimmt. Das betrifft auch unser Krankenversicherungssystem. Aktuell sind keine seriösen Zahlen auffindbar, welche die Gesundheitskosten im Allgemeinen und diejenigen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Speziellen von Personen mit S-Status darstellen würden.

Sozialhilfeabhängige Personen mit dem S-Status werden für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) angemeldet. Die Kosten für die Prämien und Kostenbeteiligung, also Franchise und Selbstbehalt, werden dem Kanton vom Bund mit der Ausrichtung der Globalpauschalen geleistet, wobei diese nicht kostendeckend sind. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind in Art. 82a AsylG zu finden.

Ein erheblicher Teil finanziert der jeweilige Kanton. Dies wird noch länger der Fall sein, hat der Bundesrat erst anfangs September den S-Status bis anfangs März 2026 verlängert. Gerade in Zeiten steigender Krankenkassenprämien sorgt die Verlängerung des S-Status bei der Bevölkerung für einen nachvollziehbaren Unmut. Die Kantone wiederum sind machtlos, da sie bestehendes Recht einfach umsetzen müssen. Der Entscheid der Verlängerung des S-Status obliegt alleine dem Bund. Entsprechend soll er die finanziellen Konsequenzen tragen und das EJPD soll die Ausgaben in der jeweiligen Staatsrechnung und im Voranschlag transparent ausweisen.

Verstärkte Anstrengungen bei der Arbeitsintegration der Betroffenen würde den Druck aus dem Sozialversicherungssystem im Allgemeinen wegnehmen und das Verständnis bei der Bevölkerung stärken. Wer arbeitet, kommt grundsätzlich selber für die Krankenkassenprämien auf und bezahlt zudem auch Steuern, von welchen die Prämienverbilligungen finanziert werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund vergütet den Kantonen die Kosten für die Sozialhilfe und die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) für Personen mit Schutzstatus S mittels Globalpauschalen. Die Höhe dieser Pauschalen wird aufgrund der voraussichtlichen Aufwendungen für kostengünstige Lösungen festgelegt. Der Anteil an den Pauschalen, der für die Deckung der Kosten der Prämien der OKP bestimmt ist, wird jährlich an die Entwicklung der Durchschnittsprämien angepasst und kantonal abgestuft. Versichern die Kantone also die ihnen zugewiesen Personen bei einem Versicherer, dessen Prämien die Durchschnittsprämien nicht überschreiten, sind ihre diesbezüglichen Kosten durch die Bundessubventionen vollumfänglich gedeckt.Aufgrund dieser Ausgangslage erachtet es der Bundesrat als nicht notwendig, Gesetzes- und Verordnungsanpassungen vorzunehmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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