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24.4260 · Motion · 2024-10-18

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit die Tarmed-Tarife für die Tätowierung des Brustwarzenhofs überprüft und so angepasst werden, dass sie den für diese Leistung nötigen Zeitaufwand und die dafür nötige Expertise besser widerspiegeln.

Begründung

In der Schweiz erkranken jedes Jahr rund 6500 Frauen an Brustkrebs. Die Behandlung dieser Krankheit ist in den meisten Fällen mit einer Mastektomie, der ein- oder beidseitigen Amputation der Brust, verbunden. Nach einer solchen Operation muss die Brust wiederaufgebaut und anschliessend der Warzenhof tätowiert werden, um der Patientin ihre körperliche Integrität zurückzugeben. Und genau hier hapert es.

Damit die Tätowierung von der Krankenkasse übernommen wird, muss sie von einer Fachperson durchgeführt werden, die nach Artikel 25 KVG anerkannt ist. Aufgrund des Mangels an Ärztinnen und Ärzten, die solche Tätowierungen durchführen, ist eine Kostenübernahme in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen. Dies ist auf die lächerlich tiefen Tarife zurückzuführen, die bei der Einführung der Tarifstruktur Tarmed ausgehandelt wurden. Sie schrecken die Fachpersonen ab.

Tarmed sieht eine Vergütung von rund 47 Franken pro Warzenhof für einen zeitlichen Aufwand von 12 Minuten vor, während man bei spezialisierten Dermapigmentologen und Dermapigmentologinnen mit einem Zeitaufwand von 1–2 Stunden und Kosten von 900 Franken pro Warzenhof rechnen muss.

Es ist inakzeptabel, dass Frauen, die an Brustkrebs erkranken und die damit verbundene Behandlung über sich ergehen lassen müssen, diskriminiert werden und ihnen aus Kostengründen der Zugang zu den notwendigen Leistungen verwehrt wird. Zwar hat das CHUV zur Überbrückung des Ärztemangels eine Pflegefachfrau für die Tätowierung des Warzenhofs ausgebildet. Dies reicht jedoch bei Weitem nicht aus, ist doch das CHUV die einzige medizinische Einrichtung, die über ein solches Angebot verfügt.

Das Problem ist bestens bekannt. In seiner Antwort auf eine Interpellation aus dem Jahr 2017 hat der Bundesrat geantwortet, dass die Tätowierung des Warzenhofs von der Krankenkasse übernommen wird, wenn sie entweder von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt wird oder von nichtärztlichem Personal, das von einem Arzt oder einer Ärztin überwacht wird. Wie oben ausgeführt, sind Ärztinnen und Ärzte dazu in der Praxis bei einer so niedrigen Vergütung nicht bereit.

Dies ist eine furchtbare Ungerechtigkeit, die wir nicht ignorieren und erst recht nicht hinnehmen dürfen. Es muss nun so schnell wie möglich gehandelt werden, damit allen Frauen der Zugang zu einem vollständigen Brustwiederaufbau garantiert wird. Nach den Qualen, die sie aufgrund ihrer Erkrankung durchgemacht haben, haben sie dies mehr als verdient.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion umzusetzen, in dem Sinne, dass im Zuge der Beurteilung der TARDOC-Version, deren Gesamtpaket seit Kurzem vorliegt, die Vergütung dieser Leistung sorgfältig geprüft wird, um sicherzustellen, dass sie gegenüber der derzeitigen Situation (TARMED) aufgewertet wird.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.