24.4646 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss BFE fliesst rund 1/5 des Energieverbrauchs der Schweiz in die Industrie.
Rund 55 % der in der Industrie eingesetzten Energie entfällt auf Prozesswärme. Diese wiederum wird zu mehr als 80 % mit fossilen Energieträgern bereitgestellt, und muss deshalb zum Erreichen der Klimaziele zwingend reduziert werden. Aber auch der hohe Stromverbrauch für Prozesswärme beinhaltet ein grosses, oft vernachlässigtes Einsparpotenzial. Gleiches gilt für Prozesskälte.
Dass sich viele Betriebe nicht mit diesem Potenzial befassen, zeigt eine kürzlich erschienene Evaluation des BFE zu den sogenannten Pinch-Analysen in Industriebetrieben. Nur gut ein Viertel der Betriebe mit dem höchsten Wärmeverbrauch haben trotz Unterstützung durch das BFE seit 2015 eine Pinch-Analyse durchführen lassen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat Stahl Gerlafingen eine solche Pinch-Analyse durchführen lassen und sind die Hochöfen gemäss Stand der Technik isoliert.
2. Braucht es aus Sicht des Bundesrates vermehrt Kommunikationsmassnahmen, damit mehr Industrieunternehmen eine Pinch-Analyse durchführen und die (zahlreichen!) wirtschaftlich realisierbaren Dämmungsmassnahmen umsetzen?
3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass Dämmungsvorschriften für Industrieanlagen in die Zuständigkeit des Bundes fallen?
4. Falls die Frage 3 mit Ja beantwortet wird: Gibt es eine gesetzlich Grundlage, die Dämmungen an Industrieanlagen mindestens für neue Industrieanlagen und für Ersatzinstallationen fordert? Resp. wie stellt sich der Bundesrat zu der Forderung nach einer solchen gesetzlichen Grundlage?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Ja, bei Stahl Gerlafingen wurde im Jahr 2014 eine detaillierte Pinch-Analyse durchgeführt. Was eine mögliche Isolierung des Lichtbogen- und des Stossofens betrifft, so verfügt der Bundesrat über keine Informationen dazu und auch nicht darüber, was bei einer bestehenden Anlage (Modernisierung) machbar und wirtschaftlich lohnend wäre. Es sei darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Pinch-Analyse keine Empfehlung zur Dämmung der Öfen enthalten. 2. Der Bund bereitet derzeit eine Kommunikationskampagne für Unternehmen vor, um die positiven Auswirkungen einer Pinch-Analyse aufzuzeigen, aber auch um die Gründe besser zu verstehen, die verhindern, dass solche Analysen durchgeführt und die daraus abgeleiteten Massnahmen umgesetzt werden. Die Kampagne soll im ersten Quartal 2025 starten, sofern das wirtschaftliche Umfeld weiterhin günstig bleibt. Darüber hinaus entwickelt der Bund eine «PINCH-Small» benannte Methode. Sie soll dazu beitragen, die in der Evaluation des Förderprogramms «Pinch Energieanalysen» im Jahr 2024 identifizierten Hemmnisse weitestgehend abzubauen (s. unter www.bfe.admin.ch > News und Medien > Evaluationen) und die Methode an den Zielen der CO₂-Neutralität bis 2050 auszurichten. Erste Pilotanalysen sind im laufenden Jahr vorgesehen; die Methode soll spätestens Ende 2027 eingeführt werden können. 3. und 4. Was die Frage der Gesetzgebungskompetenz im Bereich Dämmungen oder Wärmerückgewinnung anbelangt, erinnert der Bundesrat daran, dass diese Bereiche nach Artikel 89 der Bundesverfassung primär Sache der Kantone sind und dem Bund lediglich eine subsidiäre Rolle zukommt. Die Kantone haben bereits Vorschriften zur Wärmerückgewinnung in ihre kantonalen Energiegesetze aufgenommen. Nebst der fehlenden Zuständigkeit des Bundes stehen auch objektive Gründe einer nationalen Regelung entgegen.Im Jahr 2020 hat das Bundesamt für Energie (BFE) die Hochschule Luzern mit einer vergleichenden statistisch-analytischen Studie zu den in den Pinch-Analysen vorgeschlagenen Massnahmen beauftragt. Im Rahmen dieser Studie wurden über 100 Pinch-Analysen untersucht, die zwischen 2014 und 2020 durchgeführt und von EnergieSchweiz finanziert wurden. Dabei zeigte sich, dass eine Optimierung der Prozesse und der Einsatz von Wärmetauschern zur Verbesserung der Wärmerückgewinnung die relevantesten Massnahmen sind. Die Dämmung wurde in keinem Fall als Massnahme empfohlen, da sie angesichts der geringen Menge an eingesparter Energie entweder nicht wirtschaftlich oder dann bereits in den Anlagen (typischerweise bei den Dampfleitungen) verbaut ist. In der Tat müssen bereits beim Bau der Anlagen die in diesem Bereich weitgehend etablierten Standards und Normen eingehalten werden. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass bei der Dämmung von Leitungen oder von erwärmten Bauteilen kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Dabei weist er darauf hin, dass die Stärke einer Pinch-Analyse in ihrem systematischen Ansatz liegt, der die ganzheitliche energetische Betrachtung eines beliebigen industriellen Prozesses gestattet. Betriebsspezifischen Besonderheiten kann dabei problemlos Rechnung getragen werden. Die in den zehn Jahren mit dem Pinch-Förderprogramm gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Industriebetriebe in der Schweiz derart breit gefächert und spezialisiert sind, dass es unmöglich wäre, nationale Vorschriften zu erlassen, die als einheitliche Regelungsgrundlage für den ganzen Bereich dienen könnten.