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25.080 · Geschäft des Bundesrates · 2025-10-22

Justiz- und Polizeidepartement

In Kommission des Ständerats

Zusammenfassung

Botschaft vom 22. Oktober 2025 zur Änderung des Opferhilfegesetzes

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.10.2025

Teilrevision des Opferhilfegesetzes: Gewaltopfer besser unterstützen

Die Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) verabschiedet. Die medizinische Versorgung, die rechtsmedizinische Dokumentation und die Unterbringungsangebote sollen verbessert werden. Zudem soll eine Informationspflicht der Kantone sicherstellen, dass die Angebote bekannt und leicht zugänglich sind.

Wer Opfer von Gewalt wird, hat Anspruch auf Unterstützung. Das Opferhilfegesetz (OHG) sieht neben finanziellen Leistungen auch medizinische und psychologische Hilfe vor. Insbesondere für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt sollen diese Angebote ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer entsprechenden Teilrevision des OHG zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Verabschiedung der Botschaft ist ein wichtiger Schritt angesichts der besorgniserregenden Zunahme von häuslicher und sexueller Gewalt im letzten Jahr.

Verbesserte Hilfsangebote, niederschwelliger Zugang

Opfer von Gewalt benötigen nach der Tat oft rasch medizinische Hilfe. Ausserdem ist es wichtig, Verletzungen und Spuren des Übergriffs umgehend forensisch zu dokumentieren. Dabei ist zentral, dass die Hürden für den Zugang zur Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal so niedrig wie möglich gehalten werden. Die Kantone sollen deshalb sicherstellen, dass genügend Angebote zur Verfügung stehen und der Zugang zu einer spezialisierten Behandlung gewährleistet ist. Die rechtsmedizinische Dokumentation soll dabei kostenlos erfolgen – unabhängig davon, ob das Opfer den Täter oder die Täterin anzeigen will. Diese Dokumentation kann später als Beweismittel dienen und damit die Wahrscheinlichkeit von Anzeigen und strafrechtlichen Verurteilungen erhöhen. Darüber hinaus sollen die Kantone Notunterkünfte und vorübergehende Unterbringungsplätze schaffen und sicherstellen, dass genügend Schutzplätze zur Verfügung stehen, damit Opfer schnell eine sichere Unterkunft finden.

Damit die Massnahmen Wirkung zeigen, müssen die Opfer ihre Rechte und die verschiedenen Anlaufstellen kennen. Aus diesem Grund sollen die Kantone umfassend über ihre Hilfsangebote informieren und deren Zugang so einfach und niederschwellig wie möglich gestalten.

Die Teilrevision des OHG ist ein Bestandteil der Umsetzung der gemeinsamen Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt. Seit 2021 führen Bund und Kantone einen strategischen Dialog mit dem Ziel, wirksame Präventionsmassnahmen zu entwickeln sowie den Schutz und die Betreuung von Opfern nachhaltig zu verbessern. Weiter fügt sich die Teilrevision ein in die Arbeiten zum Nationalen Aktionsplan von Bund, Kantonen und Gemeinden (2022 – 2026) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 03.06.2026

Nationalrat will Gewaltopfer besser unterstützen

Der Nationalrat will die Unterstützungsangebote für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt verbessern. Landesweit sollen sie Zugang zu spezialisierter medizinischer Erstversorgung haben. Dabei geht es unter anderem um die Sicherung von Spuren. Zudem möchte er die Kantone verpflichten, genügend Schutzunterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Mit 139 zu 55 Stimmen ohne Enthaltungen nahm die grosse Kammer am Mittwoch die Revision des Opferhilfegesetzes an. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Mit der Gesetzesrevision setzt der Bundesrat Aufträge des Parlaments um. Mit Motionen verlangte dieses namentlich gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt.

Ein Kernpunkt der Vorlage ist der Zugang zu spezialisierter medizinischer Ersthilfe für Gewaltopfer. Der bundesrätliche Entwurf sieht ausserdem vor, dass der Zugang zu einer forensischen Dokumentation, die zu einem späteren Zeitpunkt als Beweismittel dienen kann, künftig kostenlos ist. Dies unabhängig davon, ob die misshandelte Person die Täterschaft anzeigen will oder nicht. Ziel der Massnahme sind mehr Anzeigen und Verurteilungen.

Kein Entscheidungszwang

Verschiedene Rednerinnen und Redner betonten, wer unter Schock stehe, solle nicht sofort entscheiden müssen. Nur auf diese Weise werde die Freiheit der Opfer respektiert, sagte etwa Vincent Maitre (Mitte/GE).

Weitere neue Bestimmungen betreffen die Fristen für die Aufbewahrung von Daten und Spuren zu Gewalttaten. Hinzu kommt die Vorgabe an die Kantone, Schutzunterkünfte für Gewaltopfer - zum grossen Teil Frauen - und ihre Angehörigen zur Verfügung zu stellen.

Letztere Bestimmung war im Rat umstritten. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte explizit festhalten, dass die Zahl der Unterkünfte genügend sein müsse. Eine Kommissionsminderheit aus den Reihen der SVP wollte die Bestimmung dagegen ganz streichen. Der Rat verwarf den Streichungsantrag schliesslich mit 131 zu 63 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Kommissionsmehrheit setzte sich durch.

Heute gebe es zwischen den verschiedenen Regionen der Schweiz grosse Unterschiede bei der Versorgung von Gewaltopfern, erklärte Jessica Jaccoud (SP/VD) namens der Kommissionsmehrheit. Eine Streichung wäre für Betroffene ein Desaster.

Vorwürfe an die SVP

Heute stünden in der Schweiz gerade einmal ein Viertel der Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung, die es eigentlich bräuchte, sagte SP-Fraktionssprecherin Tamara Funiciello (SP/BE). Die Anträge der SVP seien entlarvend. "Wenn Gewalt gegen Frauen für Schlagzeilen über Ausländer instrumentalisiert werden kann, gibt sie sich gerne als Partei des Opferschutzes." Bei konkreten Massnahmen aber blockiere die SVP.

Die SVP blieb mit der Streichungsforderung allein. Manfred Bühler (SVP/BE) kritisierte die neue Bestimmung dagegen als unnötig. Die Kantone seien über den Bedarf vor Ort im Bilde. Die Situation auf dem Land sei eine andere als in der Stadt. Bühler vertrat zudem die Ansicht, die Zuwanderung sei einer der Gründe für häusliche Gewalt.

Barbara Steinemann (SVP/ZH) vermisste mehr Härte gegen Täter: "Täter sollen wissen, dass ihnen eine Freiheitsstrafe und allenfalls die Ausweisung drohen." Sie sagte zudem, die Kosten für Unterbringungen in Frauenhäusern seien unerklärlich hoch.

Es gehe um eine Kernaufgabe des Staates, der seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen habe, sagte Patricia von Falkenstein (LDP/BS) namens der FDP-Fraktion. Wer von Gewalt betroffen sei, müsse Zugang zu einem sicheren Ort haben. Dies sei eine Voraussetzung dafür, dass sie ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen könnten. Von Falkenstein vertrat sie Ansicht, die vorgeschlagene Regelung lasse den Kantonen genügend Spielraum.

Jemandem zu sagen, er solle sein Zuhause verlassen, ohne dass diese Person irgendwo hingehen könne, habe buchstäblich keinen Sinn, fand auch Mitte-Sprecher Vincent Maitre.

"Tägliches Drama"

Die Revision sei ein wichtiger Schritt angesichts der besorgniserregenden Zunahme von häuslicher und sexueller Gewalt im Jahr 2024, schrieb der Bundesrat im Oktober 2025 anlässlich der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament.

2024 gab es 17 Femizide und zwei getötete Männer in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften. Im Familienkontext wurden eine Minderjährige, eine Frau und fünf Männer umgebracht. Über die Hälfte der 45 Tötungsdelikte erfolgten damit im häuslichen Umfeld.

Justizminister Beat Jans sprach im Rat von einem "täglichen Drama". Es sei dringend angezeigt, den Opferschutz in der ganzen Schweiz zu verbessern.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)

rk.caj@parl.admin.ch

Kommission für Rechtsfragen (RK)

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