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Bedarf an Fachkräften mit eidgenössischem Diplom in der Elektrobranche. Einhaltung der Niederspannungs-Installationsverordnung gewährleisten

25.4536 · Interpellation · 2025-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Energiewende nimmt Fahrt auf, und die Arbeiten, die durch die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) geregelt werden, nehmen zu. Ich frage den Bundesrat:

  1. Verfügt er über aktuelle Daten zur Anzahl diplomierter Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure sowie Elektro-Sicherheitsberaterinnen und ‑berater, die in der Schweiz tätig sind, und zu den in den nächsten 10–20 Jahren absehbaren Pensionierungen?

  2. Reichen die heutigen Möglichkeiten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung aus, um diese Pensionierungen zu kompensieren und den künftigen Bedarf zu decken?

  3. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Betriebe die Anforderungen der NIV bezüglich fachkundiger Leiterinnen und Leiter sowie Kontrollbewilligungen weiterhin einhalten können?

  4. Ist ihm das Risiko bewusst, dass ein Mangel an eidgenössisch diplomierten Fachkräften das Kontrollsystem und das Sicherheitsniveau der elektrischen Installationen gefährden könnte?

Begründung

Eine von Energie Schweiz in Auftrag gegebene Studie zum Personalbedarf für die Umsetzung der Energiestrategie des Bundes zeigt, dass der Fachkräftebedarf in den Bereichen Elektrifizierung, Photovoltaik und Gebäudesanierung markant zugenommen hat. In der Studie wird zudem betont, dass gewisse Tätigkeiten von Quereinsteigenden ausgeführt werden können, andere hingegen ausschliesslich von Personal mit hohen, spezifischen Qualifikationen.

Die NIV regelt die Erstellung, Änderung und Kontrolle von elektrischen Installationen. Besonders strenge Anforderungen legt sie in den Bereichen Sicherheit, Ausbildung, Bewilligungen und Betriebsorganisation fest. Insbesondere verpflichtet sie die Betriebe, fachkundige Personen mit eidgenössischem Diplom zu beschäftigen, nämlich:

  • diplomierte Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure (höhere Fachprüfung – Meisterprüfung) als fachkundige Leiterinnen und Leiter;

  • Elektro-Sicherheitsberaterinnen und ‑berater / Installationskontrolleurinnen und ‑kontrolleure, die Inhaberin oder Inhaber einer Kontrollbewilligung sind.

Ohne diese Fachkräfte kann weder die Einhaltung der NIV noch die Sicherheit der elektrischen Installationen garantiert werden. Ihr Ausbildungsweg ist jedoch lang und anspruchsvoll, und die Branche bekundet – auch angesichts der bevorstehenden Pensionierungen – seit Längerem zunehmend Mühe, ausreichend Fachkräfte zu finden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 8 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) ist die Beschäftigung mindestens einer fachkundigen Person zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer allgemeinen Installationsbewilligung an einen Betrieb. Die Kontrollbewilligung wird gemäss Artikel 27 NIV einem Betrieb erteilt, wenn dieser für die Durchführung der Kontrollen entweder eine fachkundige Person oder eine Person einsetzt, welche die erforderlichen Kompetenzen in einer entsprechenden Prüfung nachgewiesen hat. Die beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) erhobenen Daten zu den gemeldeten fachkundigen und kontrollberechtigten Personen zeigen folgendes Bild:- Anzahl fachkundige Personen: 6247- Anzahl kontrollberechtigte Personen: 4726 Der Bundesrat verfügt hingegen über keine belastbaren oder systematisch erhobenen Daten zu den in den nächsten 10 bis 20 Jahren zu erwartenden Abgängen dieser Personengruppen. Anhand der Anzahl der registrierten (aktiven) Bewilligungen der letzten fünf Jahre lässt sich jedoch feststellen, dass die Anzahl der erteilten Bewilligungen relativ konstant bleibt, obwohl jedes Jahr zahlreiche Abgänge erfolgen. Anzahl der erteilten Bewilligungen20212022202320242025Installations-Bewilligung für Betriebe41574132414241094113Installations-Bewilligung für Personen15481627166216891745Kontroll-Bewilligung für Betriebe18551871190319491996Kontroll-Bewilligung für Personen852839828812815Summe84128469853585598669 2. Vor dem in Antwort 1 erwähnten Hintergrund kann festgehalten werden, dass die NIV ein differenziertes und durchlässiges System von Aus- und Weiterbildungswegen vorsieht, das vielfältige Zugangswege zur Fachkundigkeit und Kontrollberechtigung ermöglicht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten somit grundsätzlich geeignete Voraussetzungen, damit den Unternehmen eine ausreichende Anzahl fachkundiger Leiterinnen und Leiter sowie kontrollberechtigter Personen zur Verfügung stehen. In den vergangenen Jahren konnten die Abgänge durch Neuzugänge kompensiert werden. Die Daten der letzten Jahre betreffend Aus- und Weiterbildung zeigen, dass auf allen Stufen der Ausbildung im Elektrobereich (Eidg. Fähigkeitszeugnis, Höhere Berufsbildung) eine mehr oder weniger konstante Anzahl Personen ausgebildet werden. Abschlüsse Grundbildungen Total JahrMontage-Elektriker EFZElektro-Installateur EFZGebäudeinformatiker EFZElektroplaner EFZ 20248111477Erster Abschluss 20251562444202384213171622321202276713931702330 Höhere Berufsbildung inkl. Praxisprüfung (PXP)TotalJahrBerufsprüfungHöhere Fachprüfung Praxisprüfung 202436399 2650120233417217430202237619543601 Der zuständige Branchenverband EIT.swiss hat zudem vor kurzem die berufliche Grundbildung revidiert und die eidg. Prüfungen (höhere Berufsbildung) befinden sich aktuell im Revisionsprozess. Damit wird sichergestellt, dass diese formalen Abschlüsse den zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht werden, attraktiv bleiben und damit auch den Fachkräftebedarf langfristig abdecken. Der Nachschub der Fachkräfte in die Branche ist mithin sichergestellt. Der Bundesrat verfolgt die künftigen Entwicklungen in Bezug auf einen allfälligen Anstieg der Personalnachfrage im Bereich Installations- und Kontrolldienstleistungen. 3. Der Bundesrat hat bereits mit Beschluss vom 14. Juni 2024 die Revision der NIV in Auftrag gegeben. Ziel der Totalrevision ist es, das hohe Sicherheitsniveau zu erhalten und den Rechtsrahmen zugleich konsequent risikoorientiert, praxistauglich und zukunftsoffen auszugestalten. Dadurch sollen Ressourcen gezielter und effizienter eingesetzt und die Vorgaben für Betriebe praktikabel gestaltet werden. Dies soll unter anderem auch dazu dienen, einem allenfalls künftig drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen. 4. Der Bundesrat sieht, gestützt auf die aktuellen Daten, derzeit keine Anzeichen dafür, dass das Kontrollsystem oder das Sicherheitsniveau elektrischer Anlagen beeinträchtigt wäre.

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