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25.4669 · Postulat · 2025-12-18

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie im Gesundheitswesen aus Prämienzahlenden Prämienmitbestimmende gemacht werden können.

Er soll in einem Bericht darlegen, wie die Prämienzahlenden (besser) in den Prozess der Festsetzung von Tarifen und Preisen eingebunden werden können. Mit dem Ziel, dass ihre Stimme gleichberechtigt mit jenen der Versicherer und der Leistungserbringer berücksichtigt wird und sie ihr legitimes Interesse an tragbaren Kosten in den entscheidenden Prozessen wirkungsvoll einbringen können.

Insbesondere soll der Bundesrat abklären:

  • welche Formen der Vertretung vorstellbar und möglich sind (etwa durch Einsitz in Kommissionen wie die ELGK, die EAK oder in weitere Gremien)

  • mit welchen Instrumenten die Prämienzahlenden eingebunden werden können

  • wie eine Vertretung personell konkret aussehen könnte (welche Person; welche unabhängige Institution; welches demokratisch gewählte Gremium; welche andere Möglichkeiten)

Begründung

Heute entscheiden im Gesundheitswesen die so genannten Tarifpartner über Tarife und Preise - also die Versicherer und die Leistungserbringer.

Bei der Festlegung von Preisen und Tarifen dürfen also ausgerechnet diejenigen nicht mitreden, die mit ihren Prämien und Steuern am Ende die Rechnung in Milliardenhöhe bezahlen: die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.

Diese Situation ist unbefriedigend – ganz besonders angesichts der ständig steigenden Prämien. Diese haben sich in den vergangenen 25 Jahren mehr als verdoppelt.


Wer diese Rechnung bezahlen muss, soll mitreden können, wenn es um die Höhe der Rechnung geht.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist offen für eine stärkere Berücksichtigung der Patientenorganisationen beim Thema Krankenkassenprämien. Allerdings lassen sich die im Postulat genannten Prämienzahlenden und ihre Vertretungen, insbesondere angesichts ihrer Heterogenität, nicht so eindeutig bestimmen, dass sie sich zufriedenstellend in den Prozess der Tarif- und Preisgestaltung einbeziehen liessen. In den letzten Jahren sind die Gesundheitskosten und damit auch die Krankenversicherungsprämien stark gestiegen. Dies ist insbesondere auf die demografische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme chronisch kranker Menschen, auf den medizinisch-technischen Fortschritt, auf neue Behandlungsmöglichkeiten sowie auf eine aus medizinischer Sicht schwer erklärbare Mengenausweitung der Leistungen zurückzuführen. Die Prämien belasten das Budget der Schweizer Haushalte zunehmend, was in der Bevölkerung Besorgnis erregt. Gemeinsam mit anderen wichtigen Akteuren bemüht sich der Bundesrat, konkrete Lösungen zur Eindämmung dieses Anstiegs zu finden.Dabei ist ihm wichtig, dass auch die Versicherten Gehör finden. Deshalb bezieht er insbesondere Patientenorganisationen ein, die als Sprachrohr der Versicherten auftreten. Die Komplexität des Krankenversicherungssystems erfordert ein gewisses Mass an Fachkompetenz, das vor allem in diesen Organisationsstrukturen vorhanden ist und gepflegt werden kann. Die Vertretung der Versicherten via Patientenverbände und -organisationen ist bereits auf verschiedenen Ebenen gewährleistet: Zum einen pflegt der Bund (BAG) einen regelmässigen Austausch mit den Patientenorganisationen und sorgt dafür, dass diese – zum Beispiel im Rahmen von nationalen Konsultationen zur Qualität der Leistungen oder Kostenzielen – angehört werden. Zum anderen wird die Beteiligung der Versicherten nach Möglichkeit institutionalisiert, beispielsweise durch die Auflage, dass die Versicherten zwingend in allen ausserparlamentarischen Kommissionen vertreten sein müssen. Dies gilt für alle ausserparlamentarischen Kommissionen im Bereich des KVG (z. B. Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen, Eidgenössische Arzneimittelkommission, Eidgenössische Qualitätskommission oder Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung). Des Weiteren sieht das KVG vor, dass bei Tarifverträgen zwischen Verbänden vor dem Abschluss die Organisationen anzuhören sind, welche die Interessen der Versicherten auf Kantons- oder Bundesebene vertreten (Art. 43 Abs. 4 KVG). Der Bundesrat prüft im Rahmen des Genehmigungsprozesses, ob diese Auflage erfüllt ist. Schliesslich war der Bundesrat auch im Rahmen seiner Kostendämpfungsmassnahmen bestrebt, die Bevölkerung einzubeziehen. So richtete er im Sommer 2025 einen elektronischen Briefkasten ein, über den die Bevölkerung einen Monat lang konkrete Vorschläge zur Senkung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einreichen konnte. Diese Vorschläge werden derzeit von einer Expertengruppe geprüft und in die weiteren Arbeiten einbezogen.Angesichts der etablierten und formalisierten Berücksichtigung der Versicherteninteressen im Bereich des KVG sieht der Bundesrat keinen Grund für weitere Massnahmen und beantragt die Ablehnung des Postulats.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.