Rassismus und Hass gegen Politiker und Politikerinnen im Netz. Was unternimmt der Bundesrat?
25.4894 · Interpellation · 2025-12-19
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Jüngst wurde ein Basler Grossrat im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit Ziel rassistischer Anfeindungen. Nach einem Zeitungsporträt kam es zu Hasskommentaren, Drohungen sowie Übergriffen on- und offline. Dazu gehörten auch Sachbeschädigungen, etwa ein Hakenkreuz, das am Briefkasten des Politikers angebracht wurde. Solche Vorfälle sind keine Einzelfälle.
Eine aktuelle Studie der Universität Zürich zeigt, dass fast alle Parlamentsmitglieder auf nationaler Ebene in den letzten zwei Jahren angegriffen oder bedroht worden sind. Die Formen reichen von Hassbotschaften und persönlichen Herabsetzungen über Drohungen und Nachstellungen bis hin zu Sachbeschädigungen und körperlicher Gewalt. Auch auf kantonaler und kommunaler Ebene sind Anfeindungen weit verbreitet. Besonders häufig betroffen sind Angehörige von Minderheiten sowie Personen mit Migrationsbezug.
Wenn Herkunft, Hautfarbe oder Religion zur Angriffsfläche werden, handelt es sich um rassistische Diskriminierung und Angriffe, die nicht nur erhebliches psychisches Leid verursacht, sondern auch eine abschreckende Wirkung entfalten. Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass sich Betroffene häufiger aus der politischen Arbeit zurückziehen oder ganz auf politische Ämter verzichten. Dies gefährdet die demokratische Teilhabe und die politische Repräsentation strukturell benachteiligter Bevölkerungsgruppen.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt der Bundesrat das Ausmass von rassistischer Diskriminierung, Hass und Bedrohungen gegen Politiker:innen im Netz und im analogen Raum, insbesondere gegenüber Personen mit Migrationsbezug?
Welche bestehenden Massnahmen verfolgt der Bundesrat zur Prävention, Bekämpfung und strafrechtlichen Verfolgung von rassistischen Anfeindungen im Internet und darüber hinaus, und wo sieht er Handlungsbedarf?
Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie Parlamentarier:innen – insbesondere solche, die überdurchschnittlich von Online-Anfeindungen betroffen sind – durch gezielte juristische Beratung oder Unterstützungsangebote besser geschützt werden können?
Welche Massnahmen ergreift oder plant der Bundesrat, um Rassismusbetroffene zu schützen und um zu verhindern, dass Hass und Einschüchterung zu einer politischen Unterrepräsentation marginalisierter Bevölkerungsgruppen führen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung von rassistischer Diskriminierung, Hassrede und Bedrohungen im digitalen wie auch im analogen Raum mit Sorge, gestützt auf die Ergebnisse der genannten Grundlagenstudie zu Anfeindungen gegen Politikerinnen und Politiker in der Schweiz. 2. Zentrale Grundlagen, die die Schweiz verpflichten, rassistische Diskriminierung zu verhindern, zu bekämpfen und zu sanktionieren, bilden insbesondere das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 21. Dezember 1965 (SR 0.104; nachfolgend: ICERD), die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 (EMRK; SR 0.101) sowie Artikel 8 BV. Diskriminierung und Aufruf zu Hass werden strafrechtlich durch Artikel 261bis StGB geahndet, unabhängig davon, ob die Handlungen im Internet oder in der analogen Welt stattfinden. Rassistische Hassreden können zudem unter weitere Strafbestimmungen fallen, namentlich unter die Artikel 135 StGB (Gewaltdarstellungen), 173 ff. StGB (strafbare Handlungen gegen die Ehre), 180 StGB (Drohung) und 181 StGB (Nötigung). Schliesslich stehen seit dem 1. Januar 2026 Nachstellungen nach Artikel 181b StGB unter Strafe. Obwohl «Hass» als Tatmotiv in all diesen Fällen keinen erschwerenden Umstand darstellt, muss das Strafgericht das Motiv bei der Strafzumessung berücksichtigen (Art. 47 StGB). Gestützt auf Artikel 386 Absatz 4 StGB vergibt die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) Finanzhilfen für Projekte, die präventiv gegen Online- und Offline-Rassismus wirken und Sensibilisierungsarbeit leisten. In der Schweiz stehen den Strafverfolgungsbehörden die Instrumente der Strafprozessordnung zur Verfügung, namentlich die Herausgabeaufforderung, die Durchsuchung von IT-Systemen und die Beschlagnahme von Datenträgern, sofern die verantwortlichen Personen identifizierbar sind. Im Ausland können diese Massnahmen hingegen nicht direkt, sondern nur über die Rechtshilfe umgesetzt werden. Der Bundesrat will die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum stärken und sehr grosse Kommunikationsplattformen sowie Suchmaschinen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichten. Mit einem Entwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) sollen zentrale Regeln für Dienste wie Facebook, X, TikTok oder Google gesetzlich verankert werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 entschieden. Interessierte Kreise können bis am 16. Februar 2026 zur Vorlage Stellung nehmen. 3. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden sorgt fedpol gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) für den Schutz von Parlamentarierinnen und Parlamentariern auf Bundesebene, falls eine Gefährdung im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Funktion besteht (Art. 22 Abs. 1 BWIS). Besteht kein funktionaler Zusammenhang, stellt fedpol den Einbezug der zuständigen kantonalen oder städtischen Polizeibehörde sicher. Im Rahmen dieser Tätigkeit berät fedpol Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf Wunsch und lud 2025 sämtliche Fraktionen zu einer Sensibilisierungs- und Informationsveranstaltung ein. Zudem betreibt fedpol ein Webtool, mit dem die Mitglieder der Bundesversammlung unkompliziert mit dem Bundessicherheitsdienst (BSD) in Verbindung treten, ein Beratungsgespräch anfordern oder empfangenes Material (z. B. Drohungen, Beschimpfungen, Belästigungen) übermitteln können. Die Meldungen werden vom Bundessicherheitsdienst triagiert und polizeilich weiterbearbeitet. Die Art der Weiterbearbeitung richtet sich im Einzelfall nach dem polizeilichen Sachverhalt sowie in Absprache mit der Schutzperson. Dies kann etwa bedeuten, dass der Fall der Strafverfolgung zugeführt wird und/oder die Informationen präventivpolizeilich für eine «Gefährderansprache» genutzt werden.Zudem können auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier, wie alle Opfer, die Leistungen nach dem Opferhilfegesetz (OHG; SR 312.5) beanspruchen, insbesondere die Unterstützung durch die Beratungsstellen der Opferhilfe, namentlich bei direkter Beeinträchtigung der psychischen Integrität. Ausserdem bestehen in allen Kantonen Beratungsangebote im Bereich Rassismus, die auch Parlamentarierinnen und Parlamentariern offenstehen. Das Beratungsnetz für Rassismusopfer (von der FRB mitfinanziert) bietet zudem juristische Beratung an. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Prüfung als nicht notwendig. 4. Rassismus und Hass gefährden grundlegende Menschenrechte, schränken die Sicherheit der Betroffenen ein und untergraben das Vertrauen in staatliche Institutionen. Der Bundesrat hat deshalb am 5. Dezember 2025 die Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus verabschiedet (www.frb.admin.ch > Strategie und Aktionsplan > Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus 2026–2031). Diese bildet den Rahmen für gezielte Schutz- und Unterstützungsmassnahmen, damit Betroffene wirksam geschützt und befähigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Der darauf aufbauende Aktionsplan wird ab 2026 mit den beteiligten Stellen konkrete Massnahmen entwickeln.