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Die psychophysische Entwicklung von Kindern ins Zentrum stellen. Die Nutzung von Smartphones unter 12 Jahren begrenzen

26.3074 · Motion · 2026-03-10

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten und vorzulegen, der darauf abzielt, den Schutz der Kinder zu stärken, indem die gesunde psychophysische Entwicklung von Kindern zu einer Priorität des staatlichen Handelns gemacht wird, insbesondere durch die Einschränkung des Zugangs zu Smartphones für Minderjährige unter 12 Jahren. Im Einzelnen wird Folgendes verlangt:

  • Einführung eines allgemeinen Verkaufsverbots von Smartphones und Nutzungsabonnemente an Minderjährige unter 12 Jahren, analog zu den Regelungen für andere Güter, die dem Jugendschutz unterliegen (z. B. Alkohol, Tabak).

  • Einführung von Verpflichtungen zur Altersüberprüfung beim Verkauf.

  • Einführung von Verpflichtungen, Voreinstellungen zum Kinder- und Jugendschutz beim Verkauf von neuen Geräten an Minderjährige einzurichten.

  • Festlegung von Massnahmen zur digitalen Alterskontrolle für den Zugang zu den wichtigsten Funktionen und Anwendungen von Smartphones.

Begründung

In den letzten Jahren ist die Nutzung von Smartphones durch Kinder unter 12 Jahren stark gestiegen.. Ein erheblicher Anteil von Kindern im Primarschulalter nutzt täglich ein Smartphone, häufig ohne tatsächliche Notwendigkeit. Bei Jugendlichen beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer drei Stunden an Wochentagen und vier Stunden am Wochenende. Diese Situation hat schädliche Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit und damit indirekt auf die Zukunft unserer Gesellschaft.

Aus Sicht der körperlichen Gesundheit wird eine frühe und langanhaltende Bildschirmexposition mit Bewegungsmangel, Haltungsstörungen und visueller Ermüdung in Verbindung gebracht. Zudem führt die Nutzung von Smartphones in den Abend- und Nachtstunden zu einer Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus, wodurch Qualität und Dauer des Schlafs beeinträchtigt werden.

Zahlreiche Studien zeigen zudem, dass die frühe Nutzung von Smartphones zentrale Aspekte der psychischen Gesundheit negativ beeinflussen kann, insbesondere die Konzentrationsfähigkeit, die emotionale Selbstregulation und die Entwicklung sozialer Kompetenzen.

Der Schutz der Kindheit stellt – analog zu den bestehenden Regelungen für Alkohol und Tabak – ein vorrangiges öffentliches Interesse dar. Die Begrenzung der Smartphone-Nutzung unter 12 Jahren bedeutet nicht, den Zugang zur Technologie zu verwehren, sondern eine gesunde und altersgerechte Entwicklung zu fördern.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die zunehmende Bedeutung der Nutzung digitaler Medien im Kindesalter sowie die damit verbundenen Herausforderungen für die psychische und physische Entwicklung von Kindern. Der Schutz von Kindern vor problematischen Nutzungsformen digitaler Technologien ist ein legitimes und wichtiges Anliegen.Die Motion geht aber mit einem Verkaufsverbot von Smartphones und Nutzungsabonnementen an Kinder unter 12 Jahren sehr weit und stellt einen wesentlichen Eingriff, unter anderem in die Erziehungsautonomie der Eltern dar. Insbesondere stellen sich Fragen der praktischen Umsetzbarkeit und Wirksamkeit. Entsprechende Regelungen wären mit erheblichen Umgehungsmöglichkeiten verbunden, etwa durch den Bezug von Geräten und Abonnementen über die Eltern, wie dies bereits heute häufig der Fall ist. Das Anliegen des Motionärs betreffend Festlegung von Massnahmen zur digitalen Alterskontrolle für den Zugang zu den wichtigsten Funktionen und Anwendungen von Smartphones ist zudem bereits Gegenstand laufender Prüfarbeiten. Zum einen ist der Bundesrat beauftragt, in Erfüllung der Postulate Vara 24.4480 «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» und Graf 24.4592 «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» zu analysieren, inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sowie weitere Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor einer problematischen Nutzung sozialer Netzwerke sinnvoll sind. Zum anderen wurde die Thematik des Jugendschutzes auf Kommunikationsplattformen auch in der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) aufgegriffen. Den Vernehmlassungsteilnehmenden wurde die Frage unterbreitet, ob und welche Jugendschutzmassnahmen in die Vorlage aufgenommen werden sollen. Die Frage ist relevant und wurde von mehreren Vernehmlassungsteilnehmenden adressiert. Der Bundesrat wird darüber befinden und nach Auswertung der Vernehmlassung über das weitere Vorgehen zum KomPG entscheiden. Darüber hinaus sieht das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) Massnahmen vor, um Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten in Filmen und Videospielen zu schützen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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