Wenn Regulierung gesunden Menschenverstand verdrängt. EU-Abfallrecht gefährdet funktionierende Zusammenarbeit und Energieversorgung in der Ostschweiz und in Liechtenstein!
26.3294 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Kehrichtverwertungsanlage (VfA) Buchs ist ein zentraler Pfeiler der regionalen Entsorgungs- und Energieinfrastruktur für das Rheintal, Lichtenstein und für Teile des Vorarlbergs. Sie verarbeitet Abfälle effizient und versorgt Haushalte und Betriebe mit Fernwärme – auch über die Grenze hinweg. Seit Jahren besteht eine bewährte Zusammenarbeit mit Gemeinden aus dem Fürstentum Liechtenstein, die teilweise sogar in die Struktur eingebunden sind und sowohl Entsorgung als auch Fernwärme nutzen.
Aktuell droht diese funktionierende Lösung durch europäische Vorschriften zur Abfallverbringung eingeschränkt zu werden. Liechtensteiner Gemeinden sollen ihren Abfall nicht mehr oder nur erschwert in die nahegelegene Anlage in Buchs liefern dürfen – obwohl dies ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Damit entsteht ein Widerspruch: Statt kurze Wege und bestehende Infrastruktur zu nutzen, drohen längere Transporte, höhere Kosten und eine schlechtere CO₂-Bilanz. Betroffen ist auch die Fernwärmeversorgung und somit die erfolgreiche Zukunft der VFA Buchs.
Fragen
Welche konkreten Bestimmungen des EU-Rechts führen zu diesen Einschränkungen?
Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat auf Fernwärmeversorgung, Entsorgungskosten und CO₂-Bilanz?
Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass hier eine funktionierende und nachhaltige regionale Lösung behindert wird?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, gemeinsam mit Liechtenstein und der EU eine pragmatische Lösung für Grenzregionen zu erreichen?
Ist der Bundesrat bereit, sich aktiv für eine pragmatische Ausnahme- oder Sonderregelung für Grenzregionen einzusetzen, in denen bestehende Anlagen nachweislich effizient und klimafreundlich arbeiten?
Falls nein: Wie rechtfertigt der Bundesrat gegenüber der Bevölkerung und den betroffenen Gemeinden, dass funktionierende, regionale Lösungen zugunsten bürokratischer Vorgaben aufgegeben werden sollen?
Begründung
Hier zeigt sich ein grundlegendes Problem: Formalistische Regulierung steht in direktem Widerspruch zu Klimazielen, Versorgungssicherheit und regionaler Vernunft. Statt kurze Wege und bestehende, effiziente Infrastrukturen zu nutzen, drohen längere Transportwege, höhere Kosten und eine Verschlechterung der CO₂-Bilanz.
Besonders stossend ist, dass von diesen Einschränkungen auch die Fernwärmeversorgung betroffen ist – also genau jener Bereich, der politisch eigentlich gestärkt werden soll.
Stellungnahme des Bundesrates
1) Die Ablösung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Ab dem 21. Mai 2026 können die zuständigen Behörden die Ausfuhr von gemischten Siedlungsabfällen aus der Europäischen Union (EU) nicht mehr bewilligen. Die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1157 ins Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) erfolgt durch einen Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses. Ist dies erfolgt, wird die Verordnung in Liechtenstein ebenfalls anwendbar. Zurzeit überprüfen die EWR-EFTA-Staaten die EU-Verordnung. Es besteht also noch keine Einschränkung für die Ausfuhr von Siedlungsabfällen aus Liechtenstein in die Schweiz. 2) Die Umsetzung der Regelung hätte negative Auswirkungen für mehrere Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen, insbesondere in grenznahen Regionen. Um die Fernwärmeversorgung aufrechtzuerhalten, müssten unter Umständen andere Märkte erschlossen werden. Dies könnte sich negativ auf die Kosten oder die CO2-Bilanz auswirken. Kürzere Transportwege sind mit Blick auf den CO2-Ausstoss zu bevorzugen. 3) Die aktuelle Regelung stellt in vielen Fällen eine in den Regionen langjährig etablierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Frage, die ökonomisch sowie auch ökologisch sinnvoll ist. Die Abfallplanung einiger Kantone basiert auf den entsprechenden Vereinbarungen und müsste gegebenenfalls überarbeitet werden. 4-6) Die Schweiz verfügt in diesem Bereich über keine Abkommen mit der EU und hat keine Möglichkeit, direkt auf die Gesetzgebung der EU Einfluss zu nehmen. Dem Bundesrat ist bewusst, dass Grenzregionen aufgrund ihrer engen wirtschaftlichen Verflechtungen in besonderem Masse betroffen sind. Er steht sowohl mit der Europäischen Kommission als auch mit den Behörden der Nachbarstaaten in Kontakt. Nach aktuellem Kenntnisstand prüfen die Nachbarländer zurzeit gemeinsam mit der EU verschiedene Optionen.