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26.3319 · Motion · 2026-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der Kantone ermutigt und unterstützt werden, die auf ihrem Gebiet «autofreie Tage» einführen wollen. Gleichzeitig soll eine Koordination mit dem Bund vorgesehen werden, wenn Strassen in dessen Zuständigkeit betroffen sind.

Begründung

Die aktuelle geopolitische Lage, die insbesondere durch die Konflikte im Nahen Osten geprägt wird, sowie die Verschärfung der Klimakrise erinnern an die Notwendigkeit für die Schweiz, ihre Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern. In diesem Zusammenhang ist eine Politik, die erdölunabhängigere Mobilitätsformen fördert, von besonderem Interesse.


Zudem tragen autofreie Tage zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei, indem sie der Bevölkerung öffentliche Räume bieten, die vorübergehend vom motorisierten Verkehr befreit sind.

​Das Thema autofreie Tage ist nicht neu.
Auf nationaler Ebene wurde 1999 eine eidgenössische Volksinitiative zur Einführung eines autofreien Sonntags pro Jahreszeit abgelehnt. In jüngerer Zeit haben mehrere parlamentarische Vorstösse diese Debatte neu lanciert (Motionen 19.3366 und 22.3458). In seinen Antworten vertrat der Bundesrat jedoch die Ansicht, dass ein nationaler Ansatz zahlreiche Hindernisse mit sich bringe und Initiativen auf kantonaler oder kommunaler Ebene vorzuziehen seien.
In mehreren Kantonen und Gemeinden wurden Vorstösse eingereicht mit dem Auftrag, autofreie Tage zu prüfen oder durchzuführen. Jüngste Bestrebungen gab es namentlich in den Kantonen Neuenburg und Glarus.

Die Kantone stossen jedoch auf rechtliche Grenzen. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 130 I 134) ist ein allgemeines Fahrverbot für das gesamte Kantonsgebiet nicht zulässig und kann nur lokal begrenzt erfolgen. Zudem können gewisse Infrastrukturen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen (Nationalstrassen und Haupttransitachsen), derzeit nicht in ein solches Konzept einbezogen werden. Die Organisation solcher Tage über einen lokalen Perimeter hinaus scheitert somit, weil ein klarer Koordinationsrahmen mit dem Bund fehlt.

Die vorliegende Motion zielt darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, mit dem Kantone, die solche Tage durchführen möchten, ermutigt und unterstützt werden, und der gleichzeitig die Koordination erleichtert, wenn Strassen in der Zuständigkeit des Bundes betroffen sind.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Lokale oder regionale Veranstaltungen wie zum Beispiel Slow-up-Tage zeigen, dass es möglich ist, Anlässe in klar abgegrenzten Gebieten und festgelegten Zeitfenstern zu fördern.Die Sperrung einer wichtigen Gemeinde- oder Kantonsstrasse verlagert den Verkehr auf die umliegenden Strassen und mitunter auf das Gebiet einer anderen Gemeinde oder eines anderen Kantons. Eine solche Verlagerung kann andere Verkehrsachsen überlasten und zusätzliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner verursachen. Damit diese Nebeneffekte verhindert werden können, muss eine ausgewogene Verteilung des Verkehrs gewährleistet bleiben.Diese Problematik ist umso ausgeprägter, wenn die vorgesehenen Sperrungen Hauptverkehrsachsen oder Infrastrukturen in der Zuständigkeit des Bundes betreffen. Diese Strassen sind zentral für den überregionalen und den nationalen Verkehrsfluss. Selbst eine vorübergehende Schliessung würde die Bewirtschaftung des Netzes erschweren und das Risiko unerwünschter Verkehrsverlagerungen auf die umliegenden Strassen erhöhen. Weiter gilt zu beachten, dass durch solche Sperrungen auch der öffentliche Verkehr auf der Strasse betroffen wäre. Dies führt zu Betriebsunterbrüchen und Fahrpläne und Bahnanschlüsse könnten nicht mehr gewährleistet werden.Das geltende Recht bietet bereits einen geeigneten Rahmen für die Durchführung räumlich und zeitlich begrenzter Veranstaltungen. Es erscheint daher nicht notwendig, eine neue bundesrechtliche Grundlage zu schaffen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.