26.3356 · Postulat · 2026-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für PFAS-haltige Produkte die Einführung einer sogenannten Sunset-Klausel zu prüfen. Dabei sollen Hersteller und Importeure verpflichtet werden, innerhalb einer angemessenen Frist nachzuweisen, dass eine Verwendung von PFAS wesentlich und nicht ersetzbar ist. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, endet die Zulassung automatisch und die entsprechende Verwendung gilt nach Ablauf der Frist als unzulässig. Für verschiedene Produktkategorien könnten differenzierte Übergangsfristen, für wichtige Güter (u.a. Medizin, Sicherheit) könnten Ausnahmen vorgesehen werden.
Begründung
PFAS umfassen eine sehr grosse Gruppe von über 10'000 verschiedener und sehr langlebiger Chemikalien. Sie reichern sich in der Umwelt und in der der Bevölkerung an. Sie sind bereits in Spuren für die menschliche Gesundheit schädlich.
Die Motion 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» wurde vom Nationalrat ergänzt und verfolgt nun auch das Ziel, die Herstellung und Verwendung von Produkten mit PFAS einzuschränken. Der Ständerat hat am 5. März 2026 dieser Ergänzung zugestimmt. Der Eintrag in die Umwelt zu reduzieren ist sehr wichtig. Die Regulierung von einzelnen Stoffen oder Anwendungen ist jedoch sehr aufwändig und stösst an praktische Grenzen weil es Tausende von PFAS und Anwendungen gibt. Die aktuelle Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV welche bis zum 12. April 2026 in der Vernehmlassung ist, zeigt ausdrücklich, wie aufwändig die aktuelle Regelung ist. Der Vollzug ist äusserst komplex und ressourcenintensiv und kann wahrscheinlich nur für einige wenige PFAS bzw. Anwendungen umgesetzt werden.
Mit einer Sunset-Klausel kann diese Problematik entschärft werden. Dabei müssen Hersteller und Importeure darlegen, dass der Einsatz ihrer PFAS-haltigen Produkte notwendig sind und derzeit keine geeigneten Alternativen bestehen. Ohne entsprechenden Nachweis würde die Verwendung nach einer festgelegten Frist automatisch auslaufen.
Ein solcher Ansatz fördert Innovationen für alternative Materialien und schafft durch klare Übergangsfristen Planungssicherheit für Unternehmen. Vor allem aber trägt er dazu bei, den Eintrag langlebiger Schadstoffe in die Umwelt frühzeitig zu reduzieren und langanhaltende Umwelt-, Sanierungs- und Gesundheitskosten zu vermeiden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat will am eingeschlagenen Weg festhalten, die Bestimmungen über Beschränkungen und Verbote im Chemikalienrecht möglichst mit dem Recht der Europäischen Union (EU) zu harmonisieren. Damit werden ein vergleichbares Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt erreicht sowie Handelshemmnisse vermieden. In der EU wird seit 2023 ein umfassender Beschränkungsvorschlag für PFAS erarbeitet, der gemäss aktueller Planung bereits 2027 verabschiedet werden könnte. Aufgrund dieser fortgeschrittenen Arbeiten erachtet es der Bundesrat nicht als angezeigt, in der Schweiz parallele Arbeiten zu einer Sunset-Klausel zu starten. Diese Arbeiten würden gemäss aktuellem Kenntnisstand nicht schneller zu Verwendungsbeschränkungen führen als eine allfällige Angleichung an die erwähnte Regelung der EU. Auch dann nicht, wenn die Arbeiten für eine Sunset-Klausel umgehend aufgenommen würden. Eine Sunset-Klausel im engeren Sinne wäre überdies in der Praxis sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung sehr aufwändig. Insbesondere in Fällen, in denen es für einen Stoff viele Verwender gibt, aber für die entsprechenden Verwendungen noch keine Alternativen verfügbar sind. Das zeigen die Erfahrungen mit dem aktuellen System bei den Industriechemikalien. Der Bundesrat erachtet es deshalb als sinnvoller, den Entscheid der EU-Kommission zum umfassenden Beschränkungsvorschlag abzuwarten und im Anschluss zu prüfen, ob die Regulierung in der EU auch in der Schweiz übernommen werden kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.