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Kohlenstoffbudget. Kann die Schweiz glaubwürdige Nachweise vorlegen, die den Anforderungen des EGMR und des Ministerkomitees gerecht werden?

26.3489 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Im April 2024 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechte älterer Frauen aufgrund unzureichender Klimaschutzmassnahmen. Das Urteil verlangt insbesondere, dass die Schweiz ein gerechtes nationales CO₂-Budget festlegt, das auf das für die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze verbleibende globale Budget abgestimmt ist.

  1. Wie weit ist der Bundesrat bei der Umsetzung der Vorgaben des EGMR hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele, die sich die Schweiz gesetzt hat? Und wie sieht es mit der Aufstellung eines nationalen CO2-Budgets als gerechten Anteil am globalen Budget aus?

  2. Das implizite CO₂-Budget, das die Schweiz in einem Beitrag vom Juni 2025 vorgelegt hat, entspricht 0,33 Prozent des verbleibenden globalen Budgets. Die Schweiz macht jedoch nur 0,11 Prozent der Weltbevölkerung aus. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass dieses Ungleichgewicht die Vorlage eines nationalen CO₂-Budgets erfordert, das im Verhältnis zum bestehenden globalen CO₂-Budget ausgewogen ist?

  3. Wie will der Bundesrat sein CO₂-Budget sichtbar und zugänglich machen, damit es zu einem konkreten Instrument in der öffentlichen Debatte über die Klimapolitik wird?

  4. Wird der Bundesrat bei der Erstellung oder Überarbeitung eines nationalen CO₂-Budgets die methodischen Leitlinien des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel für die Festlegung des verbleibenden CO₂-Budgets heranziehen?

  5. Das Ministerkomitee hat die Schweiz aufgefordert, eine nationale Stelle für die Überwachung von Umsetzung und Wirksamkeit der Klimapolitik einzurichten. Wie weit ist der Bundesrat bei der Umsetzung dieses Vorhabens? Welche Aufgaben und welche Befugnisse wird diese Stelle genau haben? Wie wird sich dieses Gremium zusammensetzen? Sorgt der Bundesrat für Transparenz bei den Ernennungen?

Stellungnahme des Bundesrates

1-4) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat von der Schweiz verlangt, dass sie ihre verbleibenden Treibhausgasemissionen in einer geeigneten Form quantifiziert, sei dies durch ein Kohlenstoffbudget oder auf andere Weise. Diesem Auftrag ist die Schweiz in ihrem letzten Umsetzungsbericht vom 23. Juni 2025 nachgekommen. Sie hat sich dabei an den Klimazielen gemäss Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, Innovation und Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) und CO2-Gesetz (SR 641.71) orientiert. Diese Ziele basieren auf international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Aus den Emissionsreduktionszielen (insbesondere den Durchschnittszielen) ergibt sich die vom EGMR geforderte Quantifizierung. Das Ministerkomitee des Europarates hat die Quantifizierung der Reduktionsziele am 17. September 2025 zur Kenntnis genommen und keine weiteren Informationen dazu gefordert. 5) Mit Entscheid vom 17. September 2025 lädt das Ministerkomitee des Europarates die Schweiz ein, die Möglichkeit der Schaffung eines unabhängigen, nationalen Mechanismus zur Überwachung ihrer Klimapolitik in Betracht zu ziehen. Der Bundesrat wird diese Möglichkeit prüfen, und die Schweiz wird das Ministerkomitee bis zur nächsten Überprüfung der Urteilsumsetzung, welche voraussichtlich im Dezember 2026 erfolgt, über den Stand seiner Überlegungen informieren.

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