26.3520 · Motion · 2026-04-21
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit schweizerische Doppelbürger die Wehrpflicht in der Schweiz nicht durch Scheindienstleistungen im Ausland erfüllen können. Dafür sollen die entsprechenden Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass eine absolvierte militärische Dienstleistung von Doppelbürgern im Ausland in einem vergleichbaren Ausmass wie in der Schweiz geleistet werden muss, damit sie anerkannt wird. Wird die Dienstleistung im Ausland nicht als vergleichbar eingestuft, so müssen die entsprechenden Doppelbürger in der Schweiz die Wehrpflichtersatzabgabe in der Schweiz in vollem Mass bezahlen.
Eine Minderheit der Kommission (Zryd, Andrey, Chollet, De Ventura, Flach, Fridez, Glättli, Roth David, Seiler Graf) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Es gibt viele Möglichkeiten, wie die Wehrpflicht in der Schweiz umgangen werden kann. Ein Beispiel dafür ist das einfache Umgehen der Schweizer Wehrpflicht für Schweiz-Französische Doppelbürger. In Frankreich gibt es keine Wehrpflicht und so ist es den Doppelbürgern möglich, in Frankreich nur an der Orientierungsveranstaltung teilzunehmen, wofür Teilnehmer eine Bestätigung erhalten. Diese Bestätigung für die Teilnahme an einem eintägigen Kurs wird von der Schweiz als geleistete Wehrpflicht anerkannt. Der Vergleich der geleisteten Dienstzeit von einem Tag gegenüber alleine 18 Wochen Rekrutenschule ist ein krasser Fehlanreiz – gerade in Zeiten, in denen der Schweizer Armee das Personal fehlt. Wer in der Schweiz lebt und auch die schweizerische Staatsangehörigkeit hat, soll die selben Pflichten wie die anderen Bürger haben und sich auch für unsere Sicherheit einsetzen müssen und den Wehrdienst bei uns leisten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Thematik der Wehrpflichterfüllung durch Doppelbürger geäussert. Namentlich in seinen Antworten zur Frage 20.5220 «Dienstpflicht für Doppelbürger», zur Interpellation 24.3026 «Wehrpflicht für Doppelbürger», zur Motion 24.3066 «Doppelbürger sollen die Wehrpflicht in der Schweiz leisten müssen oder zumindest die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen müssen», zur Frage 24.7002 «Nur ein Tag Militär für Doppelbürger – Wehrgerechtigkeit (ganz) ade?» und zur Frage 24.7153 «Wehrpflicht-Schlupfloch für Doppelbürger?». Gemäss allgemeinem Völkerrecht kann jeder Staat eine Doppelbürgerin oder einen Doppelbürger als seine eigene Bürgerin oder seinen eigenen Bürger betrachten und behandeln, ohne auf die andere Staatsangehörigkeit Rücksicht nehmen zu müssen. Dies gilt auch für die Erfüllung der militärischen Pflichten. Die von der Motion geforderten Rechtsgrundlagen sind in Artikel 5 Absatz 1 des Militärgesetzes (MG; SR 510.10) und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21) festgehalten. Darüber hinaus kann der Bundesrat gemäss Artikel 5 Absatz 3 MG mit anderen Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Erfüllung der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern abschliessen. Bis heute hat der Bundesrat mit sieben Staaten (inkl. Frankreich, Österreich, Deutschland und Italien) solche Vereinbarungen geschlossen. Die geschlossenen Vereinbarungen garantieren den Doppelbürgern Rechtssicherheit. Aus praktischer Sicht erreicht die Anzahl der jährlichen Dienstbefreiungen, abgesehen von Frankreich mit durchschnittlich über 700 Dienstpflichtigen, in keinem Land eine Grösse, die für die personelle Alimentierung der Armee relevant wäre (Deutschland: 85, Italien: 31, Österreich: 13, Weitere: 14). Der Bundesrat beurteilt das geforderte Vorgehen zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung deshalb als nicht verhältnismässig. In Bezug auf Frankreich hat sich der Bundesrat im Rahmen der Behandlung der Motion Poggia 25.3037 «Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei» bereit erklärt, Verhandlungen aufzunehmen, damit der «Journée défense et citoyenneté» nicht mehr als gleichwertig zum Militärdienst in der Schweiz anerkannt wird. Eine generelle Neuverhandlung aller Abkommen, um sicherzustellen, dass alle Dienstleistungen im Ausland mit dem zu leistenden Dienst in der Schweiz vergleichbar sind, könnte zudem von den betroffenen Staaten negativ aufgenommen werden und die Wahrnehmung der Schweiz als verlässliche sicherheitspolitische Kooperationspartnerin tangieren. Abschliessend beurteilt der Bundesrat die geforderte Umsetzung einer vollständigen Gleichbehandlung der geleisteten Dienste im In- und Ausland als nicht vollständig umsetzbar. Die weltweit existierenden Dienstpflichtsysteme sind zu unterschiedlich, als das sich eine vollständige Gleichbehandlung erreichen liesse.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.