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Kündigungsmöglichkeiten beim Bundespersonal – genügt das heutige Recht den Anforderungen an einen leistungsfähigen Staat?

26.3969 · Interpellation · 2026-06-19

Finanzdepartement

Eingereicht

Wortlaut

Der Bund ist auf qualifiziertes, leistungsfähiges Personal angewiesen. Gleichzeitig steht er im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und muss gegenüber den Steuerzahlenden eine effiziente Aufgabenerfüllung sicherstellen.

Das geltende BPG sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, Arbeitsverhältnisse aufzulösen, insbesondere bei ungenügender Leistung oder mangelndem Verhalten (Art. 10). In der Praxis mehren sich Hinweise, dass Kündigungen – insb. bei ungenügender Leistung – faktisch nur schwer durchsetzbar sind. Genannt werden hohe formelle Anforderungen, lange Verfahren, rechtliche Unsicherheiten sowie Risikoaversion der Führungskräfte.

Dies führt dazu, dass Stellen über längere Zeit nicht optimal besetzt sind, was Effizienz und Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung beeinträchtigt.

Begründung

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele arbeitgeberseitige Kündigungen wurden in den letzten zehn Jahren ausgesprochen (bitte jährlich ausweisen), insbesondere wegen:
    – ungenügender Leistung,
    – ungenügenden Verhaltens,
    – organisatorischer Gründe?

  2. Wie viele dieser Kündigungen wurden angefochten, und in wie vielen Fällen wurde die Kündigung aufgehoben, eine Entschädigung zugesprochen oder ein Vergleich geschlossen?

  3. Wie lange dauern solche Verfahren durchschnittlich (intern und vor Gericht) und wie hoch schätzt der Bundesrat den administrativen und finanziellen Aufwand pro Fall?

  4. Welche konkreten Hürden ergeben sich aus Sicht des Bundesrates aus dem heutigen Bundespersonalgesetz für Kündigungen bei ungenügender Leistung oder mangelndem Verhalten?

  5. Hat der Bundesrat Kenntnis darüber, ob Führungskräfte aus Angst vor rechtlichen Risiken oder administrativem Aufwand auf Kündigungen verzichten? Falls ja: Wie verbreitet ist dieses Phänomen?

  6. Wie beurteilt der Bundesrat die Kündigungsregelungen des Bundes im Vergleich zur Privatwirtschaft und zu kant. Verwaltungen?

  7. Welche Auswirkungen haben die heutigen Regelungen auf Leistungsfähigkeit, Personalentwicklung und Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber?

  8. Gibt es Hinweise, dass leistungsfähige Mitarbeitende wegen mangelnder Wettbewerbsorientierung beim Bund kündigen?

  9. Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen oder verordnungsrechtlichen Handlungsbedarf?

  10. Werden heute alternative Instrumente wie Versetzungen oder Leistungsmanagement eingesetzt und wie wirksam sind sie?

  11. Gibt es in der Bundesverwaltung Best Practices im Umgang mit solchen Fällen?

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