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93.3683 · Motion · 1993-12-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf eine Verfügung des EFD von 1981 werden die Statistiken über die Ein- und Ausfuhr von Gold nur in globaler Form veröffentlicht. Um den illegalen Goldhandel bekämpfen zu können, benötigt man jedoch statistische Angaben für jedes einzelne Land.

Der Bundesrat wird eingeladen, mit Rücksicht auf das öffentliche Interesse und aus Gründen der Transparenz die Goldstatistik nach Ländern aufgeschlüsselt zu veröffentlichen.

Begründung

Zahlreiche Betrüger und viele anrüchige Regime exportieren ihr Gold nach Zürich und verkaufen es mit Unterstützung der Schweizer Grossbanken (häufig unter dem Marktpreis, um sich absolute Vertraulichkeit zu sichern).

Die jüngsten Beispiele: die Goldreserven der Republik Kirgisistan; Goldverkäufe durch die Familie von Saddam Hussein (trotz Embargo).

Die Geheimhaltung der Zollstatistiken über den Goldhandel öffnet jeglichem Missbrauch Tür und Tor. Diese Geheimhaltung ist unsinnig; sie kommt ausschliesslich Delinquenten zugute und muss aufgehoben werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Vergleiche französischer Text.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.