Lexipedia

95.3116 · Motion · 1995-03-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzuschlagen, wonach die hinter liebene Ehegattin oder der hinterbliebene Ehegatte auch noch für den Monat, der dem Ableben des Ehemannes oder der Ehefrau folgt, Anspruch auf die Altersrente hat.

Begründung

Stirbt ein pensionierter Ehemann oder eine pensionierte Ehefrau, so wird die oder der Hinterbliebene augenblicklich mit zusätzlichen Ausgaben wie z.B. den Beerdigungskosten konfrontiert, ohne die bisherigen Ausgaben, etwa für die Wohnungsmiete, von heute auf morgen reduzieren zu können. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, dass der oder die Hinterbliebene noch während einiger Zeit in den Genuss der Altersrente des oder der Verstorbenen käme.