96.321 · Standesinitiative · 1996-11-11
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kanton Genf die Bundesversammlung, in Anwendung von Artikel 31quinquies, Absätze 1 bis 5 BV die zur Einführung
a. eines neuen Investitionsbonus,
b. einer Zahlungshilfe für Investitionskosten
erforderlichen Gesetzesänderungen vorzuschlagen.