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99.009 · Geschäft des Bundesrates · 1999-01-27

Departement des Innern

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 27. Januar 1999 über die Genehmigung der Änderung der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung

Ausgangslage

Diese Vorlage betrifft eine Teilrevision der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung des Bundesrates vom 19. November 1980 (AMV), die nach Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877 betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf. Die Revision betrifft die Einführung einer generellen Experimentierklausel für die zahn- und veterinärmedizinischen sowie pharmazeutischen Fakultäten und Institute. Diese Institutionen möchten gleich wie die medizinischen Fakultäten mit neuen Ausbildungs- und Prüfungsmodellen Erfahrungen sammeln.

Verhandlungen

Der Nationalrat genehmigt auf Antrag seiner vorberatenden Kommission ohne Diskussion und einstimmig die vorgeschlagene Verordnungsänderung. Ebenso stimmte der Ständerat dem Bundesbeschluss diskussionslos ohne Gegenstimme zu.