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99.3375 · Postulat · 1999-06-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Gefolge der BSE-Krise haben die Beteiligten ein Fütterungskonzept erarbeitet, um die Marktchancen des einheimischen Fleisches zu verbessern. Dabei wurde u. a. festgelegt, dass genusstaugliche Schlachtnebenprodukte weiterhin in der Fütterung eingesetzt werden können, während die genussuntauglichen Abfälle verbrannt werden sollen. Dieses Fütterungskonzept beruht auf Freiwilligkeit.

In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass diese Trennung in der Praxis nicht sauber vorgenommen wurde, was in jüngster Zeit wieder zu negativen Schlagzeilen über das Schweizer Fleisch führte.

Ich fordere in diesem Zusammenhang den Bundesrat auf:

1. die im Fütterungskonzept enthaltene Trennung zwischen genusstauglichen Schlachtnebenprodukten und genussuntauglichen Abfällen in die Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle aufzunehmen und auch entsprechend zu kontrollieren;

2. dafür zu sorgen, dass jene Importprodukte entsprechend deklariert werden, die mit Fütterungsmethoden hergestellt wurden, die in der Schweiz verboten sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.