Niederberger Paul · Ständerat · 2010-06-08
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-08
Wortprotokoll
Es geht ja um die Grundsatzfrage "Bausparen - ja oder nein?". Wenn man sich für ein Ja entscheidet, dann soll man es nach meiner Meinung nicht auf Verfassungsstufe, sondern im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz regeln.
Was das Verfahren anbelangt: Herr Kollege David hat bereits darauf hingewiesen, dass man bei einer Volksinitiative nicht einfach einen Antrag stellen kann, das Ganze sei auf Stufe Gesetz zu regeln; deshalb mein Antrag, das Geschäft sei an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, die Vorlage 3 auf Gesetzesstufe umzusetzen. Der Antrag ist nicht so gedacht, dass man das Ganze verzögert, sondern es soll speditiv daran gearbeitet werden. Ich habe deshalb gestern eine parlamentarische Initiative (10.447) eingereicht, die diesen Bundesbeschluss aufnimmt.
Nun zu den inhaltlichen Unterschieden: Es ist bereits von verschiedenen Sprechern auf die Unterschiede zwischen Vorlage 2 und Vorlage 3 hingewiesen worden. Diese lassen sich eigentlich sehr leicht nachvollziehen. Wenn Sie die Bestimmungen von Artikel 108a Absatz 2 auf Seite 7 der Fahne lesen, sehen Sie, dass die Bestimmung von Buchstabe b in der Vorlage 3 vollumfänglich entfällt. Das würde bedeuten, dass in der Veranlagungspraxis, also bei den Steuerverwaltungen, diesbezüglich weniger Aufwand entstehen würde. Ein zweiter Effekt wäre der - ich glaube, das kann man [PAGE 530] sagen -, dass die Steuerausfälle eher etwas kleiner würden, als sie auf Seite 6997 der Botschaft geschätzt worden sind.
Die zweite wesentliche Änderung ist bei Artikel 108a Buchstabe c ersichtlich. In der entsprechenden Bestimmung der Vorlage 2 fehlt ja eine Frist. Die Initiative verlangt, dass das Bausparen längstens zehn Jahre dauert, sie lässt aber offen, was nach zehn Jahren in Bezug auf die Realisierung passiert. Die Vorlage 3 gemäss Antrag der Minderheit II (David) sagt hingegen, dass eine Frist von fünf Jahren besteht; wenn die fünf Jahre um sind, muss man beurteilen, ob gebaut worden ist oder nicht. Wenn gebaut wurde, dann muss man noch beurteilen, wie viel von diesem angesparten Geld jetzt für das Bauen eingesetzt wurde. Wenn zum Beispiel 100 000 Franken angespart worden sind und für die Bautätigkeit eingesetzt werden, dann gibt es keine Nachsteuer. Wenn aber weniger eingesetzt wird, dann wird die Differenz besteuert. Oder als drittes Beispiel: Wenn überhaupt nicht gebaut wird, dann wird alles nachbesteuert. Wir haben hier also ganz klare, eindeutige Voraussetzungen, und es ist ja innerhalb der WAK selbst kritisiert worden, dass das die beiden Mängel bei der Initiative sind. Diese würden mit dem Bundesbeschluss der Vorlage 3 behoben.
Ich möchte Sie aus diesen Überlegungen bitten, diesem Rückweisungsantrag an die Kommission zuzustimmen und die WAK zu beauftragen, die ganze Arbeit zügig wiederaufzunehmen.