Maissen Theo · Ständerat · 2009-09-09
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Wenn man ein bestehendes System kritisiert, muss man sich überlegen, was für Alternativen es gäbe; da nützt ein Blick auf das frühere System schon etwas. Das frühere System der Verteilung der Importkontingente gab es ja bis zur Agrarpolitik 2002 bzw. 2007 - wenn ich mich richtig erinnere, wurde damals das heutige Versteigerungssystem eingeführt. Es war so, dass die Zollkontingente nach Inlandleistung zugeteilt wurden; das heisst, Händler wie Metzger - es war eine relativ grosse Gruppe, nicht nur Metzgereien, sondern auch Händler - konnten prozentual zu den Käufen von inländischem Schlachtvieh von Anteilen an den Zollkontingenten profitieren. Mit der Verteilung dieser Zollkontingente war also eine Leistung verbunden, es war ein leistungsgerechtes System.
Importiert werden ja gute Fleischstücke, beim Rindfleisch vor allem Nierstücke und Binden. Wenn das inländische Schlachtvieh nur aus Nierstücken und Binden bestehen würde, hätten wir es natürlich viel einfacher. Aber das System war damals so, dass jene, die inländisches Schlachtvieh übernahmen und damit auch schlechtere Fleischstücke, also Vorderviertel, Innereien usw., verwerten mussten, eine Mischrechnung anstellten mit den guten Fleischstücken, die importiert wurden. Sie kamen dann auf diese Weise auf ihre Rechnung, das hat recht gut funktioniert. Wenn nun, wie in der Antwort des Bundesrates gesagt wird, das System nach Inlandleistung zu erhöhten Margen und Kontingentsrenten geführt hätte, dann hätte sich auf dem Ladentisch ja zeigen müssen, dass die Versteigerung das nicht beinhaltet, dann hätten die Fleischpreise an der Bank tiefer sein müssen. Ich muss sagen, dass das nicht der Fall ist, obwohl die Bauern in den letzten Jahren für das Schlachtvieh tiefere Preise erhalten haben als früher.
Im Rahmen der Reform der Agrarpolitik hat man diese Fragen intensiv diskutiert. Ich war ein Gegner der Einführung der Versteigerung. Man hat damals unter anderem damit argumentiert, man habe bei der Versteigerung der Weissweinkontingente gute Erfahrungen gemacht. Nur ist der Weinhandel nicht unbedingt mit dem Viehhandel vergleichbar.
Was wir damals gegen den Willen des Bundesrates erreicht haben, ist, dass 10 Prozent der heutigen Zollkontingente nach Massgabe der Übernahme an öffentlich überwachten Viehmärkten in der Schweiz zugeteilt werden. Das hat immerhin den Vorteil, dass diese öffentlichen Märkte nicht kaputt gemacht wurden. Diese öffentlichen Märkte sind nämlich sehr wichtig für die Transparenz bezüglich der Preisbildung und für die Transparenz bezüglich Angebot und Nachfrage. Diese 10 Prozent haben wir aber gegen den Willen des Bundesrates durchgebracht. Der Bundesrat wollte 100 Prozent der Importkontingente versteigern. Er hat also letztlich, obwohl das frühere System nach meinem Dafürhalten funktioniert hat, dieses Versteigerungssystem durchgezwängt. Wenn ich sage, das frühere System habe funktioniert, muss ich dazu auch sagen: Es wurde uns seinerzeit von den Ökonomen gelehrt, dass diese Verbindung von Inlandleistung und Zuweisung von Importkontingenten eigentlich eine sehr vorteilhafte Marktordnung sei. Mir hat noch niemand den Nachweis erbracht, dass das keine intelligente Lösung gewesen ist. Es hat nämlich funktioniert.
Nun muss man wissen, dass die Zollkontingente, wie sie heute beim Fleisch bestehen, ökonomisch gesehen eigentlich Ausdruck eines staatlichen Monopols sind. Der Staat nimmt für sich in Anspruch zu sagen, es dürfe nur soundso viel von diesen guten Fleischstücken importiert werden. Das ist ein Monopol, das der Staat in dieser Marktordnung hat. Das ist auch nicht zu kritisieren. Es ist nun aber so, dass die Versteigerung, die der Staat organisiert, bei einem Monopol natürlich zu einer Monopolrente führt. Die Monopolrente ist hier doch recht happig. Man spricht von einer Grössenordnung von 300 Millionen Franken, die der Staat über diese Versteigerungen jährlich abschöpfen kann. Dabei ist zu sagen, dass, soviel ich weiss, rund ein Sechstel dieser Einnahmen bzw. dieser Monopolrente des Staates für die Deckung der Kosten für die Entsorgung von Fleischabfallprodukten eingesetzt wird. Der Rest geht offenbar in die Bundeskasse. Man muss natürlich sehen, dass jemand diese Monopolrente des Staates bezahlt. Das ist nicht etwas, was den Fleischpreis verbilligt, sondern eben etwas, was ihn verteuert.
Das heutige System, das hat auch Kollege Büttiker deutlich aufgezeigt, hat Mängel und ist unbefriedigend. Persönlich habe ich die Motion nicht unterzeichnet. Sie ist mir in ihrer Formulierung mit dieser Drittelung zu starr. Ich weiss nicht, ob das so funktioniert. Aber ich werde der Motion zustimmen und bitte Sie, das auch zu tun, und zwar in dem Sinne, dass man damit zum Ausdruck bringt, dass etwas geändert werden muss. Wie Herr Büttiker gesagt hat, ist es ja so, dass die Schwesterkommission des Nationalrates diesen Text beraten muss und allenfalls Anpassungen vornehmen kann. Im Nationalrat ist zudem die gleiche Motion anhängig. Wenn sie durchkommt, wird die WAK-SR die gleiche Möglichkeit haben. Ich denke, da müssen sich diese beiden Kommissionen dann kurzschliessen und bei der Formulierung der Motion allenfalls noch Anpassungen vornehmen, bevor sie dann der Zweitrat annimmt.
In diesem Sinne, finde ich, wäre es sinnvoll, wenn wir diese Motion annehmen würden.