Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-09
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten mit dieser Botschaft ein Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen. Es handelt sich um die dritte [PAGE 834] Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen. Mit diesem befristeten Gesetz sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden für Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie für befristete Finanzhilfen für die Auslandspromotion, wobei hierzu keine neue gesetzliche Grundlage notwendig ist.
Konkret geht es einerseits darum, die Instrumente der Arbeitslosenversicherung zu ergänzen, um die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. In diesen Bereichen muss nämlich mit einer besonders starken Zunahme gerechnet werden. Die neusten, erschreckenden Zahlen hierzu haben Sie in den letzten Tagen gehört. Deshalb wird das Ziel verfolgt, den Einstieg der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Mit vorübergehend geschaffenen Arbeitsplätzen in Stellennetzen und für Sonderaufgaben sollen die negativen Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit gemildert werden. Schliesslich soll mit Qualifizierungsmassnahmen die Zeit der Arbeitslosigkeit überbrückt oder unterbrochen werden. Zuletzt schlägt der Bundesrat auch Massnahmen vor, die dazu dienen sollen, die Potenziale für den Technologiestandort Schweiz zu nutzen und Voraussetzungen zu schaffen für den Zeitpunkt, wenn der Aufschwung einsetzt.
Die Kosten für diese Massnahmen sind auf 400 Millionen Franken begrenzt. Davon sind 350 Millionen Franken zur Vermeidung von zusätzlicher Arbeitslosigkeit respektive für eine Aus- und Weiterbildungsoffensive vorgesehen. Von diesen Massnahmen sollen insgesamt über 28 000 Personen profitieren können. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Massnahmen ausserhalb des Budgets der Arbeitslosenversicherung finanziert und organisiert werden sollen. Die Kosten sind im Voranschlag 2010 bereits berücksichtigt, und sie bewegen sich innerhalb der Schuldenbremse. Da verschiedene Massnahmen die Limite der Ausgabenbremse überschreiten, wird für sie eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein.
Ihre Kommission hat sich ausführlich und zum Teil auch kontrovers über die Konjunkturprognosen unterhalten. Dabei standen zwei Fragen im Zentrum: einerseits die Frage, ob die leicht positiven Wachstumsraten, die man im zweiten Quartal in Deutschland und Frankreich feststellen konnte, nicht eine Aufhellung am Konjunkturhimmel bedeuteten und somit ein weiteres Stabilisierungsprogramm im Moment unnötig machten; andererseits die Frage, ob weitere Stabilisierungsmassnahmen die Anstrengungen der Wirtschaft nicht untergraben würden und ob es sich, wenn schon, um die wirklich geeigneten Massnahmen handle. Die Kommission liess sich schliesslich mehrheitlich davon überzeugen, dass die leicht positiven Wachstumsraten im Kontext gesehen werden müssen. Das erste Quartal in Deutschland war nämlich das schlechteste der ganzen Nachkriegszeit. Der leichte Anstieg, der sich nun abzeichnet, bedeutet lediglich, dass der Absturz nicht im gleichen, ungebremsten Tempo weitergeht. Das ist zwar erfreulich, genügt aber nicht, um eine Trendwende festzustellen, die sich in naher Zukunft auch auf die Schweiz auswirken würde.
Es kommt hinzu, dass es problematisch sein kann, dass die Rezession anhand des BIP definiert wird. Denn häufig ist es so, dass man schon im Aufschwung ist, wenn der Effekt bei der Arbeitslosigkeit ankommt. Im Klartext heisst das, dass es am Arbeitsmarkt kaum spürbar sein wird, selbst wenn die Schweiz im nächsten Jahr ein ganz kleines Wachstum realisiert. Die Krise auf dem Arbeitsmarkt setzt ja eben erst ein. Der Höhepunkt wird im Winter 2010/11 erreicht, der steile Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit in den letzten zwölf Monaten ist ein erstes Zeichen dafür. In den nächsten Monaten wird auch die Langzeitarbeitslosigkeit steigen.
In Bezug auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen kam die Mehrheit Ihrer Kommission zum Schluss, dass es sich um wichtige, um gezielte und um sinnvolle Massnahmen mit praxisnahen Ansätzen handelt. Zitiert wurde auch der Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman, der die These vertritt, dass direkte Massnahmen in einer Wirtschaftskrise bedeutend wirksamer und effizienter seien als steuerliche Instrumente.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.