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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-09

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09

Wortprotokoll

Bei Absatz 2 beantragt Ihnen Ihre Kommission ebenfalls, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates eine Einschränkung vorzunehmen, indem eine Frist von sechs Monaten eingebaut wird. Das bedeutet, dass Menschen, die Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung haben, sich erst während sechs Monaten um eine Stelle bemühen müssen, bevor eine subventionierte, befristete Anstellung in einer NPO überhaupt möglich ist.

Bei Absatz 4 hat Ihre Kommission in Bezug auf die Dauer eine Klärung vorgenommen: Nicht die Anstellung ist auf höchstens sechs Monate befristet, sondern die Finanzhilfen sind es. Das haben wir geklärt. Materiell besteht hier also keine Differenz zum Bundesrat. Hingegen möchte Ihre Kommission bei Absatz 4 - die Frau Bundesrätin hat ihren Appell vorher vor allem auf diesen Satz bezogen - auch die Höhe der Finanzhilfe beschränken, und zwar auf maximal 3000 Franken pro Monat. Eine Minderheit schlägt vor, auf diese geldmässige Obergrenze zu verzichten. Es geht ja darum, für Langzeitarbeitslose eine befristete Anstellung zu finden; um diese Massnahme sinnvoll umsetzen zu können, braucht der Bundesrat eine gewisse Flexibilität. Ich erlaube mir, hier zu sagen, dass ich im Zusammenhang mit dieser Massnahme ebenfalls angegangen worden bin, unabhängig von der Frau Bundesrätin, und zwar in dem Sinne, dass diese Obergrenze ein Problem sein könnte. Auch die NPO sind ja von der Rezession betroffen; sie sind darum besorgt, jetzt möglichst keine Stellen abzubauen. Wenn sie zusätzlich dazu noch befristete Stellen für Langzeitarbeitslose schaffen sollen und die Finanzhilfen auf 3000 Franken beschränkt werden, könnte es sein, dass diese Massnahme gar nicht umgesetzt wird; die Frau Bundesrätin hat es gesagt.

Es geht hier um die wichtigste und auch grösste und umfassendste Massnahme: Nach der Botschaft sind 238 der 400 Millionen Franken für diese Massnahme vorgesehen. Ich glaube, es muss unser Anliegen sein, dass diese Massnahme, die uns allen am Herzen liegt, zum Tragen kommt - ob das mit dem Antrag der Mehrheit oder mit dem Antrag der Minderheit gewährleistet ist, werden Sie entscheiden müssen.

Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, einen Höchstbetrag von 3000 Franken vorzusehen.

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