David Eugen · Ständerat · 2009-09-09
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Die Personen, die in dieser Situation sind, die sechs Monate oder, wie es Bundesrätin Leuthard gesagt hat, zwölf Monate arbeitslos waren, sollten wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Eine Integration, die man ernst nehmen kann und die nicht nur eine reine Beschäftigungsaktion ist, verlangt die Partizipation von verschiedenen Beteiligten: einmal vom Betroffenen selbst bezüglich seiner Lohnansprüche. Er kann nicht das Maximum verlangen, sondern er muss eher unten anfangen. So ist es: Er muss wieder einsteigen, es wird von ihm eine Anstrengung verlangt. Auf diese möchte ich auf keinen Fall verzichten. Die Lohnhöhe, die man hier misst, ist eben am Anfang etwas tiefer, für den Einstieg vielleicht sogar deutlich tiefer, bis die Bewährungszeit durch ist. Es ist also nicht einfach bequem für den Betroffenen.
Zweitens, finde ich, muss auch ein Engagement des Arbeitgebers da sein, damit es wirklich um Arbeit geht und er nicht einfach Leute im Büro hat, die zwar unter diesem Programm laufen, aber die eigentlich keine Arbeit leisten, sondern einfach Geld beziehen können, weil sie dort sind - reine Anwesenheitsverhältnisse, das kann es nicht sein. Es muss eine Beschäftigung sein. Wann nimmt ein Arbeitgeber Personen? Dies tut er dann, wenn er einen gewissen Nutzen hat, wenn also Arbeit da ist, die sich mit einer sehr günstigen Arbeitskraft auch nutzbringend machen lässt. Aber das heisst, dass sich der Arbeitgeber finanziell mit engagieren muss. Er muss also einen Teil übernehmen.
Der dritte Partner, den ich sehe, ist die Sozialhilfebehörde. Es wurde angesprochen, die Gemeinden sind mit im Boot. Die Versuchung, das wissen wir leider aus schmerzlicher Erfahrung mit der Praxis bei der IV, ist die: Es gibt die Tendenz, wenn man einen leichten Weg hat, bei dem die Eidgenossenschaft einfach die Zahlungen voll übernimmt, diesen Weg zu begehen. Die Sozialhilfebehörde sollte daher in den Fällen, bei denen sie findet, damit könne man den direkten Sozialhilfebezug vermeiden, auch ihre Unterstützung leisten. Das ist für mich der dritte Partner, der hier zum Zug kommt.
Der vierte ist der Bund, der eben die Grundleistung und für diese sechs Monate die höchste Grundleistung beiträgt. Wenn wir das hier einfach streichen, dann sagen wir damit eigentlich, der Bund solle das abdecken, und wir entlassen die anderen Partner, die ich erwähnt habe, aus der Verantwortung.
Ich finde das falsch; es ist nicht zielkonform. Aber ich gebe Frau Bundesrätin Leuthard vollkommen Recht, man kann über den Betrag diskutieren. Ich muss Ihnen sagen, dass auf dem Arbeitsmarkt in meiner Umgebung, in der Ostschweiz, diese Zahl stimmt. Es mag andere Arbeitsmärkte geben, wo die Zahl vielleicht so nicht stimmt, aber das darf man überprüfen. Ich bin auch einverstanden, wenn im Nationalrat nochmals sorgfältig geklärt wird, wo die Limite der Bundesleistung gesetzt werden sollte; vielleicht kommt man da zu neuen Schlüssen. Auf eine Limite einfach zu verzichten, wie es die Minderheit vorschlägt, halte ich aber von der Zielrichtung der Massnahme her nicht für geeignet. Der Verzicht auf eine Limite führt nicht zur Integration, sondern - davon bin ich überzeugt - zu einem Gratis-Rentenbezug während sechs Monaten ausserhalb der Arbeitslosenversicherung und eventuell noch zu einem deutlich höheren als mit der Arbeitslosenversicherung, weil keinerlei Beschäftigungskonditionen gesetzt werden.
In dem Sinne schlage ich Ihnen vor, der Mehrheit zu folgen und diese Bedingung zu setzen.